Dr. Daniela De Ridder im Bundestag für die Grafschaft Bentheim und das Emsland

SPD-Bundestagsfraktion bringt Überarbeitung der Reform ein – Insolvenzgerichte bleiben in der Region!

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder setzte sich erfolgreich für den Erhalt der regionalen Standorte der Insolvenzgerichte etwa in Nordhorn, Lingen und Meppen ein. Im engen Dialog mit dem zuständigen Berichterstatter für die SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Karl-Heinz Brunner, forderte De Ridder die Belassung der Zuordnung der Insolvenzgerichtsbarkeit bei den Ländern, womit die Standorte in der Grafschaft Bentheim und dem Emsland erhalten bleiben. In der Region war De Ridder seit Wochen im regen Austausch zum Stand der Gesetzesinitiative mit Jutta Lübbert von der Grafschafter Wirtschaftsvereinigung, Dr. Kerstin Dälken vom Deutschen Anwaltsverein Lingen und Tobias Munsch vom Personalrat des Amtsgerichts in Meppen.

„Die Insolvenzgerichte in unserer Region sind hervorragend aufgestellt und leider haben wir durch die Corona-Krise mit mehr Insolvenzen insgesamt zu rechnen. Dafür ist es unabdingbar und im Interesse aller Beteiligten, von den Steuerzahlerinnen, den Arbeitnehmerinnen bis zu den Unternehmer*innen, dass die zuständige Insolvenzgerichtsbarkeit und die Angestellten der Justiz die Unternehmen bestmöglich kennen. Dafür ist auch die Ortskunde und die Nähe zu den Unternehmen entscheidend, was im Zuge einer Zentralisierung der Gerichtsbarkeit nicht mehr gegeben sein kann. Dies wurde unter anderem im Zuge des wiederholten Austausches zu diesem Thema mit der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, dem Deutschen Anwaltsverein Lingen und dem Personalrat des Amtsgerichts in Meppen deutlich. Daher habe ich mich mit meinem Kollegen Dr. Karl-Heinz Brunner entschieden für eine Abänderung des Regierungsentwurfes zur Reform der Insolvenzgerichtsbarkeit eingesetzt, damit die Kompetenz hier vor Ort bleibt“, bekräftigt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

De Ridder stand in den vergangenen Tagen und Wochen in intensivem Austausch unter anderem mit der Geschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, Jutta Lübbert, wie auch mit dem Personalratsvorsitzenden des Amtsgerichts Meppen, Tobias Munsch und Dr. Kerstin Dälken vom Deutschen Anwaltsverein Lingen. Aus den Dialogen heraus trug De Ridder das Anliegen der Abänderung des Reformentwurfes an die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Im Entwurf, der Donnerstag (17. Dezember 2020) im Bundestag verabschiedet wird, werden die Landesregierungen ermächtigt, Amtsgerichte nach eigenem Ermessen zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. „Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich, nicht nur für unsere spezialisierten Mitarbeiterinnen an den örtlichen Amtsgerichten, sondern auch für die Unternehmen und Insolvenzverwalterinnen in der Region. Kompetente Ansprechpartner*innen vor Ort sind immens wichtig, um die Unternehmen in dieser schwierigen Situation bestmöglich unterstützen zu können“, sagt Tobias Munsch, Personalratsvorsitzender beim Amtsgericht Meppen.

Mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle an diesem Donnerstag ist die Standortschließung vom Tisch. De Ridder bedankt sich im Zuge des Prozesses für die Beiträge ihrer Gesprächspartnerinnen aus der Region und betont den Erfolg der Begleitung dieses Gesetzesprozesses. „Wir stehen an der Seite der Personalräte und der Beschäftigten in den Amtsgerichten und möchten einen Beitrag dazu leisten, die Insolvenzgerichtsbarkeit für die Bedarfe der Regionen funktionsfähig und kompetent besetzt zu halten. Der Dialog mit allen Partnerinnen in den vergangenen Wochen war sehr konstruktiv und ich hoffe auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit. Sehr hoffen wir darauf, dass mehr Unternehmen auch im Zuge der Corona-Krise wieder auf die Füße kommen – dafür gilt es jetzt vor allem seitens der Politik alle notwendigen Maßnahmen zu treffen“, sagt De Ridder abschließend.

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