Investitionsprogramm für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Der Bund hat im Rahmen der Corona-Soforthilfen zusätzlich zu den 2 Milliarden Euro im zukünftigen Sondervermögen weitere 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zum beschleunigten Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zur Verfügung gestellt. Damit soll auch der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkindern ab 2025 vorbereitet werden. De Ridder betont, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung die individuelle Förderung der Grundschüler*innen ermöglicht.

„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, arbeitet der Bund mit großer Kraftanstrengung darauf hin, den Familien in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung ihrer Kinder in der Grundschule zu verschaffen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ermöglicht die individuelle Förderung der Grundschüler*innen und trägt damit zu mehr Teilhabechancen in Deutschland bei. Zugleich werden hierdurch die berufstätigen Elternteile entlastet. Das ist gerade in harten Zeiten wie diesen ganz besonders wichtig: Die Corona-Pandemie hat uns eindringlich gezeigt, welche zusätzlichen Belastungen auf die Familien zukommen, wenn Betreuungsmöglichkeiten wegfallen. Das Investitionsprogramm hat somit den Anspruch nicht nur die Herausforderungen der Corona-Zeit zu überbrücken, sondern auch in Zukunft Bildung und Betreuung zu verbessern; es kann nun auch intensiv für Ausbaumöglichkeiten genutzt werden. Und wie notwendig diese sind, hat uns ja der harte Einschnitt unter Corona-Bedingungen in den Schulen überaus deutlich gemacht“, betont Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsageordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Mit dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt der Bund Ländern und Kommunen zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten 2 Milliarden Euro, weitere 1,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung. Dabei steuert der Bund 70 Prozent der Fördersumme bei; der Anteil der Länder und Kommunen beträgt 30 Prozent. Geplant ist noch in diesem Jahr rund 750 Millionen Euro an die Länder auszuzahlen, davon gehen 70,6 Millionen Euro an Niedersachsen. Die Förderschwerpunkte liegen bei bauvorbereitenden Maßnahmen und Baumaßnahmen an den Schulen und Ausstattungsinvestitionen, inklusive Verbesserungen der Hygienebedingungen, aber auch Spiel- und Sportgeräte. Vorhaben können gefördert werden, wenn sie nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Vorhaben müssen jedoch bis zum 30. Juni 2021 begonnen und die dafür aufzuwendenden Mittel bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

„Der Ausbau der Ganztagsbetreuung war schon vor der Corona-Krise ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Die Pandemie hat nun den Handlungsbedarf in der Politik noch einmal deutlich sichtbarer gemacht. Den greift unser politisches Handeln nun mit den zur Verfügung gestellten Corona-Soforthilfen auf und setzt damit einen wesentlichen Grundstein für eine zukunftsweisende Politik. Unsere Kinder verdienen die bestmöglichen Angebote; gerade jetzt erweisen sich  kindgerechte Ausbildung und Betreuung als elementar für deren Zukunft. Gleichzeitig stärken wir den Familien den Rücken, indem wir die so dringend notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern“, unterstreicht die SPD-Bundestagsabgeordnete De Ridder abschließend.

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