Frühere Aufhebung der Schweinepest-Sperrzonen geplant

Die EU-Kommission will laut Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ende der 90-tägigen Frist für Sperrzonen in Niedersachsen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegen.

Im bisherigen Beschluss wurde irrtümlich der 14. Oktober als Frist genannt. Die Korrektur soll zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur Bestätigung vorgelegt werden. Es bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen während einer grundsätzlich vorgeschriebenen 90-tägigen Frist – ab der durchgeführten ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestandes.

Dem Antrag auf eine Verkürzung der Frist auf weniger als 90 Tage hat die Kommission allerdings noch nicht zugestimmt.

Laut EU-Kommission gibt es hierfür einige Gründe:

Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) sei die epidemiologische Situation in Deutschland unsicherer. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland sowie die angrenzenden Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich.

Das BMEL versucht nun, alle Möglichkeiten auszuloten, um die Schlachtung und Vermarktung der Schweine in den Sperrzonen zu unterstützen. Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache. Dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit.

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on email