Grafschaft Bentheim/ Emsland. Die Corona-Krise bestimmt seit Monaten unser Leben. Die weitreichenden Folgen der Krise sind in allen Lebensbereichen deutlich spürbar. Nun hat die niedersächsische Landesregierung das Corona-Sonderprogramm verlängert: Träger der Jugend- und Familienbildung und –erholung können nun bis zum 30. April 2021 finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. De Ridder betont, wie wichtig und wertvoll die Arbeit der Jugend- und Familieneinrichtungen in unserer Region ist.
„Zahlreiche Jugend- und Familieneinrichtungen so etwa Jugendherbergen, Mehrgenerationenhäuser oder Familienbildungsstätten mussten aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und des harten Lockdowns ihre wichtige Arbeit und wertvollen Angebote nahezu komplett einstellen. Doch gerade Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind von den Auswirkungen dieser weltweiten Katastrophe und den damit verbundenen Maßnahmen etwa der Kontaktreduzierung stark betroffen. Als SPD-Bundestagsabgeordnete ist es mir besonders wichtig, dass wir – erst recht in harten Zeiten wie diesen – unsere gemeinschaftsstiftenden Jugend- und Familieneinrichtungen nicht im Stich lassen! Daher freut es mich umso mehr, dass unsere niedersächsische Sozialministerin Carola Reimann nun das Corona-Sonderprogramm für in Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen verlängert hat“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Träger der Jugend- und Familienbildung und -erholung können weiterhin finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Hierfür hat das Land Niedersachsen insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm ist nun bis zum 30.04.2021 aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und der Auswirkungen des derzeitigen Lockdowns, der zu weitgehenden Schließungen von Tagungs-, Bildungs- und Beherbergungshäusern geführt hat, verlängert worden.
„Es ist wichtig, dass sich die niedersächsische SPD für die Unterstützung unserer zahlreichen Jugend- und Familieneinrichtungen mit Nachdruck eingesetzt hat. Mit ihrer wertvollen Arbeit tragen sie im erheblichen Maße zur Schaffung eines attraktiven Umfelds bei und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Region“, bekräftigt De Ridder abschließend. Die für die Antragsstellung und die Auszahlungsanforderung erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite des Landesministeriums unter „www.soziales.niedersachsen.de“ bereitgestellt. Anträge sind bis spätestens 31.05.2021 an die Bewilligungsbehörde zu richten.