SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besucht das Stiftungsfest der KAB St. Elisabeth in Nordhorn und berichtet zu aktuellen arbeitspolitischen Themen wie Mindestlohn und Rente aus Berlin

Nordhorn/Berlin. Bei ihrem Besuch anlässlich des Stiftungsfestes der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) St. Elisabeth in Nordhorn kam die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder mit Vorständen und Mitgliedern der KAB ins Gespräch. De Ridder macht sich stark für Verbesserungen im Mindestlohnsektor. Sie begrüßt die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns, sieht aber gleichzeitig einen erhöhten Handlungsbedarf in der Sozialpolitik.

„Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Mindestlohn eingeführt wurde. Wir beobachten nun bereits erkennbar, dass die Auswirkungen weit weniger gravierend ausfallen als manche Konjunkturforscher befürchtet hatten. Der Mindestlohn ist ein sozialer und wirtschaftlicher Erfolg und wird nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt. Ich betone dies deshalb, weil aus einigen Branchen verlautet worden ist, dass es zu einer erhöhten Erwerbslosigkeit kommen würde. Das hat sich als gewaltiger Irrtum erwiesen“, erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder in ihrem Vortrag, zu dem sie die Vorstände des KAB St. Elisabeth in Nordhorn, Bodo Werner und Clemens Dust eingeladen hatten.

Die KAB als Arbeitnehmer-Bewegung der katholischen Kirche hat sich in den vergangenen Jahren in der Diskussion um den Mindestlohn positioniert und im Bemühen, die Situation im Niedriglohnsektor zu verbessern, viele Vorschläge gemacht. Die Folgen von Niedriglöhnen für die betroffenen Menschen, insbesondere Frauen, sind einschneidend und vielfältig. Ein nicht ausreichendes Einkommen führt neben materiellen Schwierigkeiten vor allem auch zu einer unzureichenden Alterssicherung und zu sozialer Ausgrenzung.

„Mit der aktuellen Regelung zum Mindestlohn haben nun erstmalig alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen, von der Friseurin bis zum Erntehelfer, gleichwohl reicht in der aktuellen Form ein Gehalt auf Mindestlohnniveau nicht aus, um rechnerisch nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erzielen. Wir müssen den Mindestlohn weiterentwickeln, damit das Ziel, Erwerbsarbeit schütze vor Armut, gerade im Alter, erreicht werden kann. Die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2017 auf 8,84 Euro ist daher ein Schritt in die richtige Richtung“, so De Ridder weiter.

Anhand konkreter Zahlen erläuterte die SPD-Bundestagsabgeordnete wie der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich einzuordnen sei: Im Verhältnis zu den europäischen Nachbarländern liegt Deutschland im Mittelfeld zwischen Ländern mit einem Mindestlohn von 3 Euro und weniger – wie etwa Portugal und Polen einerseits – und andererseits den Niederlanden und Frankreich, deren Mindestlohn über 9 Euro liegt.

Abschließend ging De Ridder auf aktuellen Entwicklungen in der Rentenpolitik in Berlin ein: „Wir sind gerade dabei, bessere Lösungen zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu entwickeln und arbeiten intensiv an konkreten Vorschlägen. Ein Gesetzesentwurf zum Flexirentengesetz soll nun durch die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU in den Bundestag eingebracht werden“, machte De Ridder zur Freude der Zuhörer und Zuhörerinnen der KAB Veranstaltung deutlich.

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