Parlament beschließt Teilhabegesetz mit zahlreichen Verbesserungen

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ist überzeugt, dass am Ende des Prozesses ein solides Gesetz mit zahlreichen Verbesserungen zustande gekommen ist. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.

„In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst. Aber auch hier gilt, dass keine Verschlechterungen für die Betroffenen dabei herauskommen dürfen. Daher bin ich dankbar, dass die Verbände und Träger – so insbesondere das Christophorus-Werk, Vitus und die Lebenshilfe im Emsland und der Grafschaft Bentheim – immer den Dialog mit uns gesucht haben“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems. De Ridder trat im Laufe der letzten Wochen und Monate unter anderem mit Thomas Kolde von der Lebenshilfe in Nordhorn, Michael Korden von Vitus in Meppen, und Georg Kruse vom Christophorus-Werk in Lingen in den Dialog.

Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege werden nach dem Gesetz weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben, womit eine große Sorge ausgeräumt werden konnte, dass das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege führt. Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben. „Es freut mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen“, so De Ridder weiter.

De Ridder traf sich im Wahlkreis und in Berlin mehrfach mit den Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Verbänden und Trägern der Sozialwirtschaft. „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigung verbessert. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen. Auch hier sind wir in unserer Arbeit auf die Mithilfe von Vereinen, Verbänden und Trägern zur Evaluation angewiesen, wozu ich sie deutlich ermuntern möchte“, bekräftigt De Ridder.

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