Zukünftig können die Länder in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietsteigerungen bei Mieterwechseln begrenzen, die Vermieter dürfen dann nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Gleichzeitig gilt mit der Mietpreisbremse auch das „Bestellprinzip“ für die Maklerkosten. Zukünftig muss also nicht mehr der Mieter für die Maklerkosten aufkommen sondern der den Makler beauftragende Vermieter.
Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten und komplett renovierte Wohnungen, „so wollen wir gleichzeitig Investitionen in notwendige Neubauten oder umfassende klimatische Sanierungen fördern“, sagte De Ridder.
Nach der nun erfolgten Einigung zwischen der SPD und der Union kann der Gesetzentwurf von Bundesminister Heiko Maas jetzt vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. „Damit kann das Gesetz bereits im kommenden Jahr in Kraft treten, um die Mieterinnen und Mieter schnellstmöglich zu entlasten“, freut sich Daniela De Ridder.