Bundestag sollte die systematischen Kinderdeportationen als Völkermord verurteilen

Verschleppung ukrainischer Kinder erfülle den Tatbestand des Völkermords im Sinne der Vereinten Nationen

Kyiv – Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besuchte in ihrer Rolle als Vizepräsidentin der OSZE-Parlamentarierversammlung die Ukraine. Dort sprach sie unter anderem mit dem Ombudsmann des ukrainischen Parlaments für Menschenrechte, Dmytro Lubinets.

De Ridder: „Die systematische Verschleppung ukrainischer Kinder aus der Ukraine durch russische Aggressoren ist ein schweres Menschenrechtsverbrechen, das mir keine Ruhe lässt.“

Nach den aktuellen Angaben des Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, wurden bereits rund 20.000 ukrainische Kinder und Jugendliche nach Russland verschleppt, wo sie umerzogen und adoptiert werden sollen.

In den besetzten Gebieten begann die Russifizierung aber bereits lange zuvor mit der öffentlichen Verbrennung von Schul- und Kinderbüchern.

Dr. De Ridder erklärt: „Ich fordere meine Kolleg*innen im Deutschen Bundestag auf, die systematischen Kinderdeportationen in einer Resolution als Tatbestand des Völkermords im Sinne der Vereinten Nationen zu verurteilen.“

Auch Lubinets hat die deutschen Partner aufgefordert, sein Land angesichts der Verbrechen der russischen Angreifer bei der Einrichtung eines Sondertribunals für Menschenrechte zu unterstützen.

Das Armband, welches Dmytro Lubinets De Ridder auf den Bildern anlegt, wurde von ukrainischen Waisenkindern geknüpft.

In Kyiv hatte Daniela De Ridder auch Gelegenheit, das Center for Civil Liberties zu besuchen, das im vergangenen Jahr den Friedensnobelpreis erhielt.

Seine Mitbegründerin Oleksandra Matwijtschuk kämpft international für die Rettung der aus der Ukraine verschleppten Kinder.

Juristinnen und Menschrechtsaktivistinnen der Organisation wiesen darauf hin, dass nicht nur zahlreiche Kinder verschleppt wurden, sondern auch schwere Menschenrechtsverbrechen an erwachsenen Zivilist*innen stattgefunden haben; Mord, Folter, Entführung und Vergewaltigungen dürften nicht ungesühnt bleiben.

Hier könne die deutsche Justiz aufgrund des Weltrechtsprinzips große Unterstützung leisten und die Taten strafrechtlich verfolgen.

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