Informationen und Hilfen zur Corona-Krise

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Nachdruck möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Politik auch in diesen Tagen handlungsfähig ist und wir intensiv daran arbeiten, Lösungen für die konkreten Probleme und Nöte zu finden.

Großes Verständnis habe ich für die vielen Anfragen der kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht wissen, wie sie durch die Krise kommen sollen. Unser Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat klargestellt, dass wir bereit sind, notwendige Mittel für Hilfen und Notkredite auch zur Verfügung zu stellen.

Wir haben  im Bund daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, welches Ihnen als Unternehmer die notwendige Flexibilität einräumen soll. Gerne möchte ich Ihnen mit diesem Brief eine Sammlung von Links zur Verfügung stellen, an die sich Betroffene wenden können – diese finden Sie unter meiner Unterschrift!

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass viele Hotlines überlastet sind und dass es etwas dauern kann, bis Sie durchkommen.

Auch in den Banken, Behörden und Agenturen sitzen Menschen, die sich um ihre eigenen Kinder und Angehörigen kümmern müssen.

Ich bin mir sicher, dass wir durch diese Krise kommen werden und auch unsere kleinen und mittleren Unternehmen in der Grafschaft Bentheim und dem Emsland solidarisch diese Herausforderung meistern werden – wir sind an Ihrer Seite!

Seien Sie bitte auch sicher, dass die Lebensmittelversorgung in Deutschland und ganz Europa gesichert ist. Es wird keine Engpässe geben, wenn wir solidarisch nicht mehr für uns selbst kaufen als einen einfachen Haushaltsvorrat. Hamsterkäufe sind unsolidarisch und bringen vor allem die Schwächeren in eine schwierige Lage – seien wir alle hier solidarisch!

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht mein Büro unter daniela.deridder@bundestag.de zu kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten beste Gesundheit und alles Gute! Halten Sie Abstand und bleiben Sie zu Hause, wenn Sie nicht unbedingt raus müssen.

Mit solidarischen Grüßen

Ihre

Dr. Daniela De Ridder, MdB

 

Zum Schutzschild für Deutschland

Unterstützung für Beschäftigte, Familien, Selbständige und Unternehmen

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Sicherung von Arbeitsplätzen

Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.

Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett.

Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.

Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.

Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen

Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.

Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen

Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.

Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz vor Insolvenzen

Außerdem wollen wir die Fortführung von Unternehmen ermöglichen und erleichtern, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen oder insolvent geworden sind. Deshalb wird für diese Fälle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll flankierend das Recht der Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

Schutz von Mieterinnen und Mietern

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.

Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.

So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern

Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, 50.000 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag. Zudem sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Die Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erhebliche Zusatzeinnahmen entstehen. Außerdem sollen auch für niedergelassene Ärzte Einnahmeausfälle abgefedert werden.

Zum 30. Juni werden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Krankenhäuser durch einen Beirat überprüft. Sollte sich zeigen, dass weitere Hilfen benötigt werden, werden wir unverzüglich handeln.

Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Einsatz der sozialen Dienste

Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen. Sie erhalten Zuschüsse, wenn sie ihren Bestand nicht anderweitig sichern können.

Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur

Wir sichern pragmatisch, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit dabei helfen können, Krankenhäuser und Gesundheitssystem, Infrastruktur, öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten, nicht daran gehindert werden. Auch für Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, machen wir unbürokratisch möglich, während der Krise verstärkt mit anzupacken. Dafür ermöglichen wir einen höheren Hinzuverdienst bei der Rente und erweitern befristet den zeitlichen Ramen für kurzfristige Minijobs von jetzt 70 auf 115 Tage.

Strafverfahrensrecht

Die Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie betreffen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Vor allem für strafgerichtliche Hauptverhandlungen ist absehbar, dass die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen in § 229 Absatz 3 der Strafprozessordnung nicht ausreichend sind. Ziel der strafverfahrensrechtlichen Regelungsvorschläge ist es, durch einen zusätzlichen Hemmungstatbestand die Fortsetzung vieler durch die Pandemie unterbrochener Strafverfahren zu ermöglichen und so die Aussetzung und vollständige Neuverhandlung dieser Prozesse zu vermeiden. In das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung soll ein auf ein Jahr befristeter zusätzlicher Hemmungstatbestand für die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung eingefügt werden. Dieser erlaubt es den Gerichten, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.

Nachtragshaushalt

Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie machen Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. Euro erforderlich. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.

 

Linksammlung für Hilfesuchende:

1.Bund

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 030 18615 15158 (Mo – Fr 9 – 17 Uhr)

Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums

 

Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit
eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 45555 20

Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit

 

Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die
KfW eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 539 9001 (Mo bis Fr 8 – 18 Uhr)

Corona-Sonderseite der KfW

 

Siehe ergänzend:

 

2. Land Niedersachsen

Hinweise für Unternehmen mit konkreten telefonischen Anlaufstellen.

Darüber hinaus stehen Ihnen telefonische Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

Zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel: 0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)

 

Allgemeine Informationen für Unternehmen in Schwierigkeiten:

Ansprechpartnerin: Frau Renk

Tel: 0511 120 8404

 

Informationen zu Landesbürgschaften:

Ansprechpartnerin: Frau Renk

Tel: 0511 120 8404

Weitere Informationen zu Landesbürgschaften finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Finanzministeriums und bei PWC Deutschland.

 

Informationen zu Fördermöglichkeiten von Unternehmen

Förderberatung der NBank

Hotline: 0511 30031 333

 

Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen

Ansprechpartner: Herr Kohlmeier

Tel: 0511 120 57 02

 

Informationen für Mittelstand und Handwerk

Ansprechpartnerin: Frau Saß

Tel: 0511 120 5603

 

Informationen zu Auswirkungen der Corona-Epidemie auf den Verkehrssektor

Ansprechpartner: Herr Sissel

Tel: 0511 120 7844

 

Industrie-und Handelskammer BRAUNSCHWEIG
Tel: 0531 4715-222

 

Handwerkskammer HANNOVER
Tel: 0511 34859-0

 

Industrie-und Handelskammer HANNOVER

Tel: 0511 3107-245

 

 

Industrie-und Handelskammer LÜNEBURG – WOLFSBURG
Tel: 04131 742-341

 

Handwerkskammer OLDENBURG
Tel: 0441 232-248

 

OLDENBURGISCHE Industrie- und Handelskammer
Tel: 0441 2220-317

 

 

Industrie-und Handelskammer für OSTFRIESLAND und PAPENBURG
Tel: 04921 8901155

 

Industrie-und Handelskammer STADE für den Elbe-Weser-Raum
Tel: 04141 524-0

 

Wichtige Hinweise für:

 

3. Region Grafschaft Bentheim / Emsland

Handwerkskammer OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM
Tel: 0541 6929-929

 

Industrie-und Handelskammer OSNABRÜCK–EMSLAND-GRAFSCHAFT BENTHEIM
Tel: 0541 353-560

 

Grafschaft Bentheim:

Das Bürgertelefon des Landkreises Grafschaft Bentheim steht Ihnen täglich von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung unter:

Tel. 05921 / 96-3333

 

Emsland:

Das Bürgertelefon des Landkreises Emsland steht Ihnen montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und an Wochenenden von 9:00 bis 16:00 Uhr unter:

Tel.: 05931 44 5701

und

Tel.: 05931 44 5702

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