Bad Bentheim/Grafschaft Bentheim. Emal Zmaraiy Zada droht als Flüchtling die Abschiebung nach Afghanistan – sein Asylantrag wurde abgelehnt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder wandte sich daher jüngst mit einem Schreiben auch an den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius, um sich über die aufenthaltsrechtliche Situation von Emal Zmaraiy Zada zu informieren und sich für seinen Verbleib einzusetzen. Nun liegt eine ermutigende Antwort des Ministeriums vor.
„Seit vielen Jahrzehnten herrscht in Afghanistan ein brutaler Krieg: Frauen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Menschen, die sich für liberale Werte stark machen sowie zahlreiche weitere Bevölkerungsgruppen sind massiven Repressionen und Einschränkungen ausgesetzt – viele dieser Menschen fürchten um ihr Leben. Dabei wird sehr deutlich, dass in Afghanistan keine Sicherheit für Leib und Leben der dort lebenden Menschen garantiert werden kann. Dies gilt auch für die persönliche Sicherheitslage von Emal Zmaraiy Zada. Daher habe ich mich mit Nachdruck für den Verbleib von Herrn Zada eingesetzt und Briefe an die niedersächsische Härtefallkommission, die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf, den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius sowie den Bundesinnenminister Horst Seehofer verfasst. Nun liegt eine ermutigende und hoffnungsvolle Antwort des SPD-Innenministers Boris Pistorius vor“, freut sich Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
2015 floh der heute 27-jährige aus seinem Heimatland Afghanistan in die Bundesrepublik – sein im Jahr 2016 gestellter Asylantrag wurde ein Jahr später durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Diese Entscheidung ist seit 2020 rechtskräftig. Nach Abschluss des Asylverfahrens erfüllte Zada bisher noch nicht die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis, so dass er seither im Besitz einer Duldung ist.
Doch das Antwortschreiben des niedersächsischen Innenministers macht Mut: Nach der aktuellen niedersächsischen Erlasslage zum Rückführungsvollzug nach Afghanistan werden nur Straftäter*innen sowie Gefährder*innen in das Herkunftsland zurückgeführt. Dies bedeutet, dass eine Abschiebung von Zmaraiy Zada zum Schutze seines Lebens auf absehbare Zeit nicht erfolgen werde. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass er aufgrund seiner über fünfjährigen Berufstätigkeit als Textilhilfsarbeiter bei der Firma „N“ Interlock Fritz Nönnig in Gildehaus von einer Beschäftigungsduldung mit anschließender aufenthaltsrechtlicher Perspektive profitieren könnte.
„Das Schreiben unseres niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius gibt uns Mut, dass Herr Zada, der sich bereits bestens in unsere Gesellschaft integriert hat, auf eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland hoffen kann. Dies sind hervorragende Nachrichten, die ich gerne an Herrn Zada persönlich weitergebe“, betont De Ridder abschließend.