Lohnfortzahlung für Eltern durchgesetzt

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Familien mit Kindern erhalten ab sofort weitere Entlastungen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat  durchgesetzt, dass die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung fortgesetzt und ausgeweitet werden.

„Viele Eltern, deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus der Kurzarbeit zurückkommen oder die nach der Schließung ihrer Arbeitsstätten wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Für sie bedeutet die Fortsetzung und Ausweitung der Entschädigungszahlungen einen Ausweg aus der schwierigen Situation“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete.

Anspruchsberechtigt sind alle Eltern bei fehlender Betreuung von Kindern bis 12 Jahren in Kitas und Schulen, bei denen alle anderen Betreuungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Bei Paaren soll jeder Elternteil einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten; Alleinerziehende dagegen können die Leistungen bis zu 20 Wochen in Anspruch nehmen. Die Entschädigungszahlung beträgt 67 Prozent des Netto-Einkommens, höchstens jedoch 2016 Euro pro Monat. Die Erstattung erfolgt über den Arbeitgeber, der wiederum die Entschädigung über die jeweils zuständige Behörde seines Bundeslandes erhält.

Dass die Entschädigung tageweise aufgeteilt werden kann, freue De Ridder besonders: „So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen.“ Dies entspräche den Gegebenheiten der erweiterten Notbetreuung in Kitas und Schulen in vielen Ländern und Kommunen. Wenn Kitas oder Schulen wegen regional auftretender Infektionsschwerpunkte zeitweise schließen müssten, haben Eltern mehr Flexibilität.

„Mit der Fortsetzung und Flexibilisierung der Entschädigungszahlung schaffen wir mehr finanzielle Sicherheit für Familien. Und: Die Aufteilung auf zwei Sorgeberechtigte ist eine wichtige Maßnahme, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungsarbeit zu erreichen – ein wichtiges gleichstellungspolitisches Ziel“, so De Ridder

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