SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder bewertet Beschluss zur Novellierung der Düngeverordnung positiv

Berlin. Der Bundestag hat in abschließender Lesung den Regierungsentwurf zur Novellierung der Düngeverordnung verabschiedet. Er folgt damit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder bewertet den Beschluss positiv, da hiermit ein notwendiger Kompromiss zwischen der Landwirtschaft und dem Gewässerschutz auf den Weg gebracht wurde. Zudem wird einen faire Bilanzierung in der Nährstoffausbringung ermöglicht.

„Im Zuge der Beratungen ging es nicht nur um die formale Umsetzung einer EU-Richtlinie, sondern um den für die Grafschaft Bentheim und das Emsland so wichtigen Kompromiss zwischen der Landwirtschaft und dem Gewässer- und Umweltschutz. Die von uns durchgesetzte Stoffstrombilanz ermöglicht eine genauere Bilanzierung der Ausbringung von Nährstoffen und ermöglicht so auch verlässliche Kontrollen. In unserer Region ist dies besonders wichtig, da in der Vergangenheit häufiger deutliche Überschreitungen der Nitratwerte im Grundwasser festgestellt wurden“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Nach Veröffentlichung des aktuellen Nitratberichts der Bundesregierung ist auch das Grundwasser in der Grafschaft Bentheim stellenweise über den zulässigen Grenzwerten mit Nitrat belastet, wie es zum Beispiel an der Messstelle Echterfeld I und Gildehaus-Süd festgestellt wurde. Hohe Nitratwerte sind dabei eine Belastung für die Umwelt und sind zudem gesundheitsschädigend, wenn es in das Trinkwasser gelangt. Die Aufbereitung des Grundwassers ist dabei mit erheblichen Kosten verbunden, was laut De Ridder ohnehin nicht die Lösung des Problems darstellt. Vielmehr gilt es, den gesetzlichen Rahmen für eine umweltschonende und faire Landwirtschaft zu schaffen. De Ridder lud zum Thema Landwirtschaft und Gewässerschutz auch ihren Fraktionskollegen Dr. Wilhelm Priesmeier ein, um den Dialog mit der Landwirtschaft vor Ort zu ermöglichen und zu stärken.

„Wir müssen den Dialog mit den Landwirten und der Intensivlandwirtschaft vertiefen und verstetigen. Schließlich steht die Intensivlandwirtschaft besonders in der Verantwortung, da sie mehr Düngemittel ausbringt als kleinere Betriebe und so die Nitrat- und Phosphatbelastung im Grundwasser allgemein verstärkt. Die Stoffstrombilanz dient auch einer fairen Ermittlung der tatsächlichen Ausbringung. Außerdem versetzen wir die Düngebehörden erstmals in die Lage, Verstöße gegen das Düngerecht wirksam zu verfolgen. Dies war bisher nicht möglich. Wir hätten uns durchaus weitere Regelungen vorstellen können, da die EU weitere Klagen gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen weitere Umweltrichtlinien vorbereitet. Die Landwirte verdienen hier Planungssicherheit, doch dies war gegen Schwarz und Grün nicht möglich“, so De Ridder weiter.

Mit der Novellierung der Düngeverordnung kamen auch weitere Maßnahmen hinzu: So wurde eine bundeseinheitliche Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland auf den Weg gebracht, eine Verlängerung der Zeiträume für das Verbot von Düngung sowie eine Ausweitung der Abstände von Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern festgeschrieben.

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