Berlin. Im Deutschen Bundestag stimmte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder für die Maßnahmenpakete des Bundes zur Abmilderung der Corona-Krise. Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 156 Milliarden Euro vor. Für die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel wurde mit der notwendigen Kanzlerinnenmehrheit für eine Aufhebung der Schuldenobergrenze für 2020 abgestimmt. Im Bund rechnet die Koalition mit der Notwendigkeit weiterer Beschlüsse in den kommenden Wochen.
„Bundesfinanzminister Olaf Scholz und das gesamte Kabinett haben deutlich gemacht, dass Deutschland – auch durch die strenge Haushaltsdisziplin des Bundes in den vergangenen Jahren – für die Corona-Krise gewappnet ist. Heute haben wir im Bundestag für die dringend benötigten Hilfspakete gestimmt, damit wir für die Menschen und die Unternehmen einen effektiven Rettungsschirm spannen können. Viele Bürgerinnen und Bürger aus der Grafschaft Bentheim und dem Emsland melden sich bei mir und sind verunsichert: Mit dem Nachtragshaushalt und der befristeten Aufhebung der Schuldenbremse haben wir die notwendigen Instrumente in der Hand, um die Corona-Krise gemeinsam durchzustehen“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Neben der Abstimmung zur Lockerung der Schuldenbremse nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes und der deutlichen Erweiterung des Bundeshaushalts durch den Nachtragshaushalt wurden insbesondere Gesetzespakete für die dringenden gesellschaftlichen Bedarfe verabschiedet: Die finanziellen Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen sollen mit Mitteln des Gesundheitsfonds abgefedert werden. „Wichtig ist, dass wir die Krankenhäuser jetzt schnell dort bezuschussen, wo ihnen Mittel fehlen. Die medizinische Versorgung zur Bekämpfung der Pandemie ist nun zuvorderst sicherzustellen, was hoffentlich auch den Pflegekräften zugutekommt“, so De Ridder weiter.
Das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds etwa oder das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sollen vor allem die Unternehmen vor Pleite und Insolvenz schützen: Neben der Möglichkeit zur Beantragung von Notkrediten über die Landesbanken oder direkt über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Anzeigepflicht möglicher Insolvenzen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Damit gewinnen Unternehmen Zeit, um nötige Hilfsmaßnahmen zu beantragen.
„Vor allem aus der Gastronomie und der Tourismusbranche in der Grafschaft Bentheim und dem Emsland erreichen mich zahlreiche Anfragen und Hilferufe von Menschen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Ihnen nun schnell die Wege zu unbürokratischer und verlässlicher Hilfe aufzuzeigen und die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, betrachte ich als meine oberste Pflicht als Volksvertreterin. Mit den Regelungen zum Kurzarbeitergeld, den Notkrediten und der Option möglicher Zuschüsse stehen wir mit den heutigen Beschlüssen am Anfang der Krisenbewältigung. Mir ist es daher wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Region mir ihre Erfahrungen und Nöte mitteilen, damit wir bundespolitisch für weitere Maßnahmen Sorge tragen können“, so De Ridder weiter.
Dr. Daniela De Ridder bietet den Bürgerinnen und Bürgerinnen unter daniela.deridder@bundestag.de die Möglichkeit an, Fragen zu stellen und Anregungen weiterzugeben. Fortlaufend werden die Informationen zu bundespolitischen Maßnahmen in der Corona-Krise auf der Homepage www.daniela-de-ridder.de aktualisiert und Kontaktadressen für mögliche Hilfen zur Verfügung gestellt. „Abschließend ist es mir ein besonders Anliegen zu verdeutlichen, dass die Bundesregierung handlungsfähig ist. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, besonnen und solidarisch zu handeln. Bitte halten Sie Abstand, helfen Sie den Schwächeren unserer Gesellschaft, Kaufen Sie bewusst ein – nämlich lokal und regional – und vor allem: Bleiben Sie gesund!“, wünscht De Ridder abschließend.