Neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ – Dr. De Ridder ruft zur Antragsstellung auf

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft kommunale und private Waldbesitzer:innen zur Teilnahme am neuen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ auf. Die Förderanträge können ab sofort bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden. Zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes stehen in den nächsten fünf Jahren 900 Millionen Euro zur Verfügung. Davon 200 Millionen Euro noch im Jahr 2022.

„Ich rufe nachdrücklich zur Teilnahme am neuen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ auf. Die dazugehörige Förderrichtlinie, die vor Kurzem veröffentlicht wurde, zielt auf den klimaangepassten Ausbau unserer Wälder. Ich begrüße sehr, dass Waldbesitzer:innen beim notwendigen Waldumbau zu klimaresilienten und artenreichen Mischwäldern unterstützt werden, da sich unsere Wälder in einer ökologischen sowie in einer ökonomischen Krise befinden. Der Erhalt unserer Wälder sowie die Bereitstellung der Ökosystemleistungen für unsere Gesellschaft ist von höchster Dringlichkeit. In den vergangenen Jahren waren die Auswirkungen des Klimawandels besonders spürbar. Dürreperioden, Stürme oder Waldbrände haben unseren Wäldern stark zugesetzt. Seit 2018 sind Schadflächen von insgesamt 400.000 Hektar entstanden, die wieder bewaldet werden müssen. Wir müssen unsere Wälder zu arten- und strukturreichen Mischwäldern umbauen, um der Klima- und Biodiversitätskrise zu begegnen. Denn, der klimaresiliente Mischwald ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt unserer Wälder“, so Dr. Daniela De Ridder.

Das Förderprogramm soll einen Beitrag zur Erreichung des klimaresilienten Waldumbaus, der Verbesserung der Biodiversität als Grundvoraussetzung der Vitalität unserer Wälder sowie der Kohlenstoffspeicherung leisten. Die Förderanträge können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die als Projektträger agieren, gestellt werden.

Antragsberechtigt sind die gesamten Kommunal- und Privatwaldflächen in Deutschland mit rund 7,7 Millionen Hektar Die Förderung ist eine staatliche Zuwendung und fällt damit unter das EU-Beihilferecht. Für das Jahr 2022 wird die Honorierung unter die De-minimis-Regelungen fallen (Grenze von 200.000 Euro an Zuwendungen innerhalb von drei Jahren), ab 2023 ist eine Notifizierung bzw. Freistellung bei der EU-Kommission angedacht.

Weitere Informationen gibt es auf der folgenden Website:
www.klimaanpassung-wald.de

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