Zu Besuch bei der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e.V.

Nordhorn. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder sprach mit Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim über die Möglichkeiten der Politik, die „Initiative für Lebensbeistand und Sterbebegleitung“ zu unterstützen. Die Abgeordnete würdigte dabei auch das ehrenamtliche Engagement des seit 25 Jahren bestehenden Vereins.

Zum Selbstverständnis der Hospizbewegung gehört, das Sterben als einen Teil des Lebens zu betrachten, als einen Vorgang, der weder verkürzt noch künstlich verlängert werden soll und wo deshalb aktive Sterbehilfe ausgeschlossen ist. Die Angebote der Hospizhilfe sind vielfältig und richten sich an alle Altersgruppen. Auch verwiesen die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des Hospiz-Vereins darauf, dass die Inanspruchnahme der Begleitung am Lebensende in den 25 Jahren stetig gestiegen sei. So hat es bis Juli 2017 bereits 102 Begleitungen in der Grafschaft Bentheim gegeben.

„Ohne die vielen engagierten Ehrenamtlichen wäre die Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung in diesem Umfang nicht möglich“, so die Vorsitzende des Vereins, Frau Renate Kronemeyer. Die Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e.V. zählt zu den größten in Niedersachsen, mit über 500 Mitgliedern. Davon sind 118 ehrenamtlich aktiv. „Sie leisten einen ganz wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge“, bestätigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ihren Gesprächspartnern. So war denn auch ihre Frage, wie die Politik unterstützend tätig sein könne, um die stark tabuisierten Themen des Lebensendes und die damit verbundenen Ablösungsprozesse aus den Grauzonen des Tabus zu holen.

Anlass des Gesprächs war für die SPD-Bundestagsabgeordnete De Ridder die Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung im Strafgesetzbuch. Die Sterbehilfe hatte lange Zeit die Diskussion in den Medien beherrscht und war den Abgeordneten als Gewissensentscheidung jenseits der Fraktionsdisziplinen freigestellt worden. Im November 2015 schließlich hatte der Bundestag dies dann durch das Votum der Abgeordneten neu geregelt:  So sollte durch die neue Gesetzeslage seinerzeit  sichergestellt werden, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt und ein entsprechender Paragraph im Strafgesetzbuch zu schaffen sei. Während Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anbieten bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erwartet,  sind Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, hingegen von der Strafandrohung ausgenommen.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. De Ridder hatte dabei den Antrag der Gruppe um den inzwischen verstorbenen Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU) sowie der SPD-Fraktionskollegen Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka unterstützt, die ärztliche Suizidbeihilfe ermöglichen wollten ohne Kriminalisierung von Ärzten und Pflegekräften zu betreiben. Voraussetzung für die Suizidassistenz sollte sein, so die ausdrücklich im Antrag formulierte Bedingung, dass der volljährige Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und ein krankheitsbedingtes Leiden durch Suizid abwenden möchte.  Ein Schmerzmediziner, der Patienten zweimal hilft, stehe schon unter „Wiederholungsverdacht“ und die Staatsanwaltschaft würde so geradezu aufgefordert, Ermittlungen aufzunehmen – mit der Folge, dass Ärzte sich zurückziehen und ihre Patientinnen und Patienten in dieser existenziellen Not allein lassen würden, vermuteten die Antragsteller.

„Es gibt Lebenssituationen und Leidenswege, bei denen die Schmerztherapie und die Palliativmedizin nicht mehr helfen können. Für mich war es daher ein Gebot christlicher Ethik,  Sterbenden und Todkranken zu helfen“, bekräftigt De Ridder. Auch wenn sich der Antrag am Ende nicht durchgesetzt habe, sei sie überzeugt, dass daraus gerade für Schmerztherapien und Palliativmedizin mehr getan werden müsse. Tobias Ising machte, wie auch seine Vorstandskollegin Renate Kronemeyer. die Mitarbeiterinnen Heike Paul, Marlies Damm, Anne Reimann und Cornelia Rosendahl deutlich, dass mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung, mit dem Ziel Leistungen der individuellen Betreuung am Lebensende zu erhöhen, eine Stärkung der ambulanten Hospizarbeit erfolgt ist. Die Spezielle Ambulante Palliativversorgung (SAPV) im ländlichen Raum allerdings stelle in der Grafschaft Bentheim ein besonderes Problem dar. Bedauerlich ist, dass auch in diesem so wichtigen Feld der Medizin die Fachmediziner und Fachmedizinerinnen fehlten. Daher laute der Vorschlag der Hospizhilfe, sich intensiv mit Modellprojekten zu befassen, wie etwa hospizähnlichen Versorgungsstrukturen oder Gesamtversorgungsverträgen als „Low-Care-Hospize“. Diese könnten auch für die Grafschaft Bentheim sehr hilfreich sein.

„Die finanzielle Unterstützung der Trauerbegleitung würde unsere Arbeit weiter stärken. Die Wartelisten der Psychotherapeuten sind sehr lang und Trauernde, die sich an uns wenden, brauchen zeitnahe Begleitung. Durch diese Stärkung der Betroffenen wird das Gesundheitssystem entlastet“, so Marlies Damm, eine der Koordinatorinnen. „Wir brauchen auch hier Unterstützung vom Bund bei der Beratung zum Aufbau von regionalen Strukturen. Gleiche Lebensbedingungen zu schaffen, ist eine Verpflichtung aus dem Grundgesetz. Ich werde dieses Thema – gerade auch weil es ein sehr schwieriges ist – noch intensiver in meine politische Arbeit einbeziehen “, versicherte De Ridder.

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