Vortrag vor Teilnehmerinnen und Teilnehmern des NATO Defence Colleges

Berlin. Nach meinem Vortrag vor Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern des George C. Marshall Centers waren heute Gäste des NATO Defence Colleges zu Besuch im Bundestag. Als stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses erläuterte ich unter anderem den Weg der parlamentarischen Beschlüsse für Einsätze der Bundeswehr.

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Die Bundeswehr ist eine Armee, die nur im Auftrag des Parlamentes zu internationalen Einsätzen entsandt werden kann. Dabei leisten unsere Soldatinnen und Soldaten unter größtem Einsatz und Gefahren enorm viel für die Weltgemeinschaft und ein friedliches Miteinander. Von Afghanistan über das Mittelmeer bis nach Mali ist die Bundeswehr im Auftrag der internationalen Staatengemeinschaft aktiv und präsent.

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Im Zuge des Besuches der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des NATO Defence Colleges war es mir eine Freude und Ehre, den Militärangehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie sicherheitspolitisch Aktiven einen Vortrag im Saal des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags zu halten. Gerne erläuterte ich dabei die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr. Unser Verteidigungsbündnis ist schließlich mehr als das: Wir sind auch eine Wertegemeinschaft, die in einer unsicheren Welt zusammenstehen muss!

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