Dr. Daniela De Ridder im Bundestag für die Grafschaft Bentheim und das Emsland

Überbrückungshilfen III auf dem Weg! Entschlossen Handeln in der Corona-Krise.

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder sieht in der Weiterentwicklung der Überbrückungshilfen für Unternehmen, Selbstständige und dem Einzelhandel wichtige Neuerungen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft. Gerade auch der Einzelhandel und die Selbstständigen aus der Grafschaft Bentheim und dem Emsland wandten sich an De Ridder, die in den Überarbeitungen der Hilfen gerade auch mit Blick auf den nun verschärften Lockdown eine wichtige Maßnahme sieht. Neben neuen Abschreibungsmöglichkeiten für den Einzelhandel und einer Neustarthilfe für Soloselbstständige wurde die Antragsmöglichkeit für Unternehmen vereinfacht. Dort, wo die bisherigen Hilfen noch nicht eingegangen sind, bittet De Ridder um dringend Rückmeldung per E-Mail.

„Die Corona-Pandemie stellt uns vor eine nie gekannte Herausforderung und wir stehen als Regierungsfraktion in der Pflicht, alles Notwendige zu tun, um die Menschen gerade in diesen herausfordernden Zeiten Unterstützung anzubieten, um ihre soziale Absicherung und ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Bei der Umsetzung der diversen Maßnahmen in 2020 haben wir aus der Wirklichkeit vor Ort gelernt, wo dringender Nachbesserungsbedarf besteht. Daher freut es mich sehr, dass wir mit den ‚Überbrückungshilfen III‘ nun eine deutliche Verbesserung der Hilfen für Unternehmen, den Einzelhandel und vor allem auch für Selbstständige auf den Weg bringen konnten – und wenn es notwendig ist, werden wir auch weiterhin Anpassungen vornehmen und rasch handeln. Dort, wo die bisherigen Hilfen noch nicht angekommen sind, bitte ich dringend um Rückmeldung per E-Mail“, betont Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Der Förderzeitraum umfasst die Zeit von November 2020 bis Juni 2021. Mit der neuen Regelung sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland antragsberechtig, womit auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe bekommen und was insbesondere auch dem Einzelhandel zugutekommt. Der Einzelhandel wiederum erhält mehr Möglichkeiten zur Abschreibung verderblicher oder saisonaler Ware – etwa auch bei Modeartikeln und Bekleidung – was bei getätigten Einkäufen für Entlastung sorgen soll. Zudem erhalten Soloselbstständige die Möglichkeit zur Beantragung einer Neustarthilfe in Höhe von maximal 7.500 Euro, sofern ihre selbstständige Tätigkeit im Jahr 2019 den Grenzwert von 51 Prozent ihres Einkommens ausgemacht hat. Auch die Reisebranche erhält weitere Möglichkeiten, den Ausfall von Einnahmen geltend zu machen.

„Das neue Paket zu den Überbrückungshilfen ist sehr umfassend und ich freue mich darüber, dass uns schnelles Handeln beim Bereitstellen der Hilfen gelingt und ich danke dafür auch insbesondere unserem Bundesfinanzminister Olaf Scholz für seinen unermüdlichen Einsatz. Auch bin ich den Menschen in der Grafschaft Bentheim und dem Emsland für ihre außerordentliche Geduld und den starken Einsatz in diversen Feldern unserer Gesellschaft sehr dankbar! Darauf verlassen können sich die Bürger*innen, dass ich stets die Anliegen aufnehme und mit ins politische Berlin nehme. Auch wenn viele nach wie vor enorm belastet und in Sorge sind: 2021 ist das Jahr der Hoffnung, in dessen Verlauf der Impfstoff für alle verfügbar sein wird“, bekräftigt De Ridder.

Für Rückmeldungen und Fragen steht das Büro der SPD-Bundestagsabgeordneten unter daniela.deridder@bundestag.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den Überbrückungshilfen III finden Sie unter diesem Link.

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on email