SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder zum Tag der Pflege – Pflegestärkungsgesetz bring weitere Verbesserungen

Berlin. SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder äußert sich zum Tag der Pflege am 12. Mai zuversichtlich zu Fortschritten im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 01.01.2015 bereits deutlich ausgeweitet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde ein System für die genauere Bedarfsermittlung eingeführt.

„Für die SPD ist eine grundlegende Verbesserung der Pflege ein besonderer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung ist ein positives Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Die zunehmende Zahl älterer Menschen stellt die Pflegepolitik jedoch vor demografische und fachliche Herausforderungen. Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode bereits für deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingesetzt. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen  um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöhte sich deutlich. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.

„Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde im Anschluss die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung, was gerade für die Angehörigen von enormer Bedeutung ist“, so De Ridder weiter.

Mit der jüngsten Reform haben Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann – viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten.

„Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das wir in diesem Jahr beschließen möchten, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt, damit Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird. Dafür möchte ich mich besonders einsetzen“, bekräftigt De Ridder.

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