SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder stimmt für den Koalitionsantrag zu den weiteren Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen CETA – Arbeitnehmerrechte, öffentliche Daseinsfürsorge und unabhängige Justiz sind nicht antastbar

Berlin. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder stimmte heute für den Koalitionsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD und gegen die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zum weiteren Verhandlungsverfahren beim Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). De Ridder macht deutlich, dass der jetzige Antrag klare inhaltliche Regeln für die weitere Verhandlungsführung vorgibt: Arbeitnehmerrechte, öffentliche Daseinsfürsorge und eine Unabhängigkeit der Justiz müssen gewahrt bleiben.

„Die Gegner des Freihandelsabkommens erwecken derzeit den Eindruck, als hätten wir heute über den Vertragstext zu CETA abgestimmt. Heute haben wir die Grundlinien für die weiteren Verhandlungen verabschiedet, wonach die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt und gewahrt bleiben müssen. Auch die Daseinsfürsorge darf nicht gefährdet werden und es kann nur zu einer öffentlichen Handelsgerichtsbarkeit kommen. Das sind sehr wichtige Aspekte und ich werde bei der tatsächlichen Abstimmung über den dann vorliegenden Vertragstext genau prüfen, ob diese Kernpositionen und die des SPD-Parteikonvents rechtssicher eingearbeitet wurden“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

De Ridder betont, dass der SPD-Parteikonvent Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel klare Positionen mit auf den Weg gegeben hat, die nun im Vertragstext umgesetzt werden müssen. Dies betreffe die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die öffentliche Daseinsfürsorge, die Umsetzung einer öffentlichen Handelsgerichtsbarkeit und Umweltstandards. Die von der SPD aufgestellten roten Linien sind demnach nicht zu überschreiten, wonach wesentliche Kritikpunkte an dem möglichen Abkommen aufgenommen wurden. Ärgerlich sei, dass CETA aktuell als Kampfbegriff genutzt werde, ohne dass – nach genauer Lektüre – tatsächliche Details des vorliegenden Vertragsgegenstandes breit zur Kenntnis genommen werden.

„CETA hat viel berechtigte Kritik ausgelöst und ich begrüße es, dass viele Punkte nun bereits überarbeitet wurden. Jedoch mache ich meine Zustimmung davon abhängig, wie die finale Fassung des Vertragstextes dann aussieht und werde die Entwicklungen dahin sorgsam beobachten. Es ist eine gute Nachricht, dass der öffentliche Druck und die kritischen Kampagnen für substanzielle Änderungen gesorgt haben – jedoch dürfen wir den Freihandel nicht grundsätzlich ablehnen, da wir auch viel durch ein Abkommen gewinnen können“, bekräftigt De Ridder.

 

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten Dr. Daniela De Ridder

Zu den Anträgen der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663), der Fraktion DIE LINKE „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen“ (Drucksache 18/9665), sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen“ (Drucksache 18/9621)

Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf zu CETA in die parlamentarischen Verfahren beziehungsweise in die Parlamente zu geben. Es ist daher falsch anzunehmen, dass heute über den Vertragstext abgestimmt wird, was gerne von Gegnern des geplanten Freihandelsabkommens kolportiert wird.

Persönlich betrachte ich CETA kritisch, möchte mich aber den Vorteilen des Freihandelsabkommens und seiner auch möglichen positiven Wirkungen nicht verschließen. Wichtig ist mir deutlich zu machen, dass ich meine endgültige Entscheidung fällen werde, wenn der Vertragstext tatsächlich zur Abstimmung vorliegt. Der Konvent der SPD zu CETA war schließlich keine Beschlusslage für das Freihandelsabkommen, sondern ein Auftrag zur Verhandlung für den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, bei gleichzeitiger Definition roter Linien. Dies ist mir zur Klarstellung der heutigen Abstimmung besonders wichtig.

Die „roten Linien“ werden durch den heutigen Koalitionsantrag nicht überschritten, sondern sie zeugen vielmehr davon, dass wir erfolgreich substanzielle Änderungen im öffentlichen Interesse in die Verhandlungen einbringen konnten und werden, wenn da steht:

„…Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen…“

oder weiter

„…Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die von der Bundesregierung eingebrachten Reformvorschläge zur Schiedsgerichtsbarkeit von der EU-Kommission aufgenommen und in das Abkommen eingebracht worden sind. Im weiteren Prozess müssen unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden. Der nunmehr eingeschlagene Weg zu einem öffentlichen Handelsgerichtshof ist aus europäischer Sicht unumkehrbar und muss auch bei künftigen Handelsabkommen verfolgt werden…“

Besonders relevant ist für mich ebenfalls die Daseinsvorsorge: Die Formulierung „…Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf…“ ist zu begrüßen. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden.

Dass es noch Unklarheiten über „unbestimmte Rechtsbegriffe“ und den Schutz sozialer Standards gibt, sorgt dafür, dass ich mich jetzt nicht zu dem Freihandelsabkommen bekennen kann. Deshalb möchte ich mich dafür aussprechen, unseren Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel damit zu beauftragen, die nächsten Verhandlungsschritte – unter Wahrung der von der SPD gezogenen roten Linien – aufzunehmen.

Nach diesen Ergebnissen, die dann im Rahmen des folgenden Prozesses herauskommen, werde ich meine Entscheidung zur Zustimmung oder Ablehnung treffen. Das untermauert der heutige Antrag, wenn hier steht:

„…Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“

Aus diesem Grund votiere ich für den Koalitionsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 18/9663) und gegen die Anträge der Fraktionen DIE LINKE (Drucksache 18/9665) und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/9621).
Dr. Daniela De Ridder, MdB

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