SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder kritisiert Bundeswehrverwaltung für späte Ablehnung von Windparks in Nordhorn, Emsbüren, Schüttorf und Wietmarschen – Nordhorn-Range darf nicht zu gravierenden finanziellen Konsequenzen für Kommunen f

Nordhorn/Schüttorf/Emsbüren/Wietmarschen. Im Streit um die Nichterteilung der Windparks hat sich nun auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder eingeschaltet: Aufgrund der späten Ablehnung der geplanten Windparks in der gesamten Region wendet sie sich in einem Brief an Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen und schließt sich der Kritik von Bürgermeistern und Landrat an. Der späte Einspruch und die grundsätzliche Ablehnung der Windparks belasten die Kommunen unverhältnismäßig.

„Die späte Ablehnung der Bundesverwaltung im Planungsverfahren um die Windparkanlagen trifft die Kommunen als unbillige Härte, da die Wehrverwaltung trotz früher Rückmeldemöglichkeit erst zu einem sehr späten Zeitpunkt ihre Ablehnung verfasst hat – nämlich erst, nachdem die Bauleitplanungen bereits deutlich vorangeschritten waren und erhebliche Kosten verursacht haben. Die Verärgerung, die dies bei den betroffenen Kommunen, ihren Bürgermeistern, dem Landrat und inzwischen auch bei der Bevölkerung ausgelöst hat,  kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich setze mich für eine dringende Kurskorrektur ein und habe Frau Ministerin von der Leyen persönlich um Unterstützung gebeten“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Die Bundeswehrverwaltung wurde als Träger öffentlicher Belange – sie ist Betreiber des Truppenübungsplatzes Nordhorn Range – laut Auskunft der Bürgermeister der betroffenen Kommunen – Thomas Berling (Nordhorn), Manfred Windhaus (Schüttorf) und Bernd Overberg (Emsbüren) sowie seitens des Landrates der Grafschaft Bentheim, Friedrich Kethorn in das Verfahren der Bauleitplanung von Beginn an eingebunden. Für die Bundeswehrverwaltung hätte so bereits früh die Möglichkeit bestanden, eine Stellungnahme zu verfassen, was sie aber nicht genutzt hat.

De Ridder macht zudem darauf aufmerksam, dass nicht nur die Kosten für die Bauleitplanung ins Gewicht fallen. Vielmehr entgehen den Gemeinden langfristig Einnahmen durch die Nichterrichtung der Windkraftanlagen und damit schränkt die Nordhorn-Range die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger noch mehr ein, als es bislang der Fall war. De Ridder macht deutlich, dass sie hier eine Korrektur durch das Ministerium erwartet.

„Die Nordhorn-Range steht seit längerem in der Kritik bei den Bürgerinnen und Bürgern: Durch den Truppenübungsplatz der Luftwaffe kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung, die die Lebensqualität stark belasten, auch wenn das Bemühen um Information und Verständnis aufseiten der dort stationierten Luftwaffe unverkennbar ist. Wir können die Gemeinden jedoch nicht noch weiter beuteln und deshalb erwarte ich eine Kurskorrektur des Ministeriums. Hierfür setze ich mich mit Nachdruck in meinem Schreiben ein“, bekräftigt De Ridder.

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