Berlin. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die neben einer besseren Vernetzung von Einrichtungen auch den ambulanten Bereich stärkt und so vor allem eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht. Von größerer Tragweite war die am Freitag anknüpfende Abstimmung zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe, bei der die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterworfen waren, sondern frei von Parteizugehörigkeit entschieden haben.
„Die Themen Palliativversorgung und Sterbehilfe sind für die Menschen besonders wichtig und bedeutsam, da die Meisten eines Tages damit konfrontiert sind – ob durch Angehörige oder gar selbst. Zunächst einmal bin ich sehr zuversichtlich, dass wir die Hospiz- und Palliativversorgung durch den Beschluss vom Donnerstag substanziell gestärkt haben“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Die Veränderungen in der Hospiz- und Palliativversorgung sehen vor, dass ambulante und stationäre Hospizdienste sowie Krankenhäuser und Pflegeheime finanziell besser ausgestattet werden und eine weitreichende Vernetzung der unterschiedlichen Angebote in diesem Bereich stattfinden kann. Die Aufbauarbeiten in den letzten Jahren in der Hospiz- und Palliativversorgung werden damit gestärkt und es werden zusätzliche Anreize geschaffen für die Regionen, die noch nicht über ein ausreichendes Angebot verfügen.
Zum Gesetz zur Beihilfe zur Selbsttötung hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder dem Entwurf der Regelung zum ärztlich assistierten Suizid mitunterschrieben. Dieser Antrag um die Abgeordneten Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hinze (CDU) befürwortet eine Regelung, die es Ärzten erlaubt, Selbsttötungshilfe zu leisten, wenn die volljährige Patientin oder Patient an einer unheilbaren sowie unumkehrbar zum Tod führenden Erkrankung leidet. Diese muss nach dem Vier-Augen-Prinzip durch einen anderen Arzt bestätigt werden.
„Die Debatte um die Sterbehilfe macht uns alle sehr nachdenklich. Dieses Nachdenken umfasst nicht nur die Frage, wie wir leben, sondern auch wie wir sterben wollen. Das Ringen in der Debatte geht, bei allen von mir geteilten ethischen Bedenken, vor allem um die Frage, welche Rolle Ärztinnen und Ärzte im Verhältnis zu ihren Patienten dabei spielen. Dies muss stets ein Vertrauensverhältnis bleiben. Ich lehne daher jene Anträge ab, die das Risiko der Kriminalisierung von Ärzten in sich bergen. Diese Gefahr wächst jedoch, wenn versucht wird, die Hilfe zur Selbsttötung durch das Strafrecht zu regulieren. Unklar bleibt dabei auch, ab wann der Begriff der Geschäftsmäßigkeit beginnt – der ziele angeblich nur auf Vereine und Unternehmen ab und kriminalisiere keine ärztlichen Einzelfälle von Sterbehilfe. Jedoch droht Ärzten, die tagtäglich ihren Dienst für viele Todkranke leisten, eine Strafverfolgung, wenn sie mehr als einmal Sterbehilfe leisten. Diese Unklarheiten konnten für mich von denjenigen nicht ausgeräumt werden, die eine strafrechtliche Variante befürworten und nun schließlich eine Mehrheit bekommen haben“, betont De Ridder.