Berlin. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder hat sich bei den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken zum Verbot von Fracking im Plenum enthalten. Auf Antrag der Opposition fand die Abstimmung ohne inhaltliche Debatte statt, wobei viele inhaltliche Aspekte außer Acht gelassen wurden. De Ridder betont, dass sie Fracking kritisch betrachtet und sich daher für eine Enthaltung entschieden hat.
„Es ist verantwortungslos von den Grünen und der Linken das bedeutende Thema Fracking ohne die Chance zur inhaltlichen Debatte der Anträge einzubringen. Ich selbst stehe sehr kritisch zum Thema Fracking, da viele Sorgen berechtigt sind und noch nicht ausgeräumt werden konnten. Da die Bevölkerung äußerst verunsichert ist, was die Folgen von Fracking angeht, sind derartige Schnellschüsse der Oppositionsparteien unseriös“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Bei der heutigen namentlichen Abstimmung enthielt sich De Ridder auch mit Blick auf die weiteren Beratungen in der Koalition. Sie macht dabei deutlich, dass sie sich gegen das Fracking ausspricht, wie es in den USA betrieben wird: In dessen Folge war es zu schweren Grundwasserverschmutzungen gekommen; ebenso konnte die Gefahr von förderinduzierten Erdbeben nicht ausgeschlossen werden. Auf der anderen Seite findet insbesondere in Niedersachsen bereits seit längerem konventionelle Erdgasförderung statt, deren Verbot von einem Tag auf den anderen Energiepreise steigen lassen und Arbeitsplätze radikal vernichten würde.
„Wenn es um gravierende Folgen für unsere Umwelt und unseren Lebensraum geht, müssen alle Gefahren auf den Prüfstand gestellt werden. Hierfür müssen wir sehr sorgfältig abwägen und wir werden uns nicht von den Grünen und Linken durch ein wahlkampftaktisches Manöver treiben lassen. Da das Thema für mich von so großer Ernsthaftigkeit ist, bevorzuge ich es, das Gesetz der Großen Koalition abzuwarten. Nun aber ist die Union als Koalitionspartner auch gefordert, hier nicht länger das Gesetzesvorhaben zu verzögern. Sie muss nun dringend Farbe bekennen“, bekräftigt De Ridder.
De Ridder macht darüber hinaus klar, dass die Unternehmen verpflichtet werden müssen, stets den aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik beim Lagerstättenwasser einzuhalten. Zudem müssen rechtsverbindliche Regelungen für Schutzzonen und Trinkwassereinzugsgebiete geschaffen werden.