Dr. Daniela De Ridder

SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt neuen Kabinettsentwurf zum Bundesteilhabegesetz – Inklusion als zentrale Aufgabe von Politik und Gesellschaft

Berlin/Meppen/Nordhorn/Lingen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt die in dieser Woche bekanntgegeben Veränderungen im Kabinettsentwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz, die für Betroffene mehr finanzielle Unabhängigkeit schaffen und zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Erfahrungen mit den Herausforderungen und gesetzlichen Bedarfen sammelte De Ridder unter anderem bei ihren wiederholten Besuchen und Hospitanzen etwa im Samocca in Nordhorn, beim Christophorus-Werk in Lingen oder bei Vitus in Meppen.

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Änderungen im Kabinettsentwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz nun eine von den Ehepartnern unabhängigen Bedarfsberechnung vorsehen. Eine Bedarfsberechnung, die die finanzielle Situation von Ehepartnern mit einbezieht, verhindert in der Lebenspraxis Eheschließungen aufgrund großer finanzieller Nachteile. Eine solche Handhabung ist nicht im Interesse der Betroffenen und schon gar nicht gerecht“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Neben der Änderung der vom Ehepartner unabhängigen Bedarfsberechnung wurde zudem deutlich im Bereich der Sparfreibeträge nachgebessert. Künftig können Erwerbstätige, die zugleich auf Pflege- und Eingliederungshilfe angewiesen sind, ab 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen. De Ridder zeigt sich sehr erleichtert, dass sich hier etwas bewegt hat, zumal sie bei ihren Besuchen im Wahlkreis großen Wert auf inklusive Arbeitsangebote legt; erst jüngst führte sie dazu Gespräche und  führte verschiedentlich Hospitanzen durch, so etwa im  Caféhaus Samocca der Nordhorner Lebenshilfe, mit der Geschäftsführung des Christophorus-Werks in Lingen oder bei der Vitus-Fahrradstation am Meppener Bahnhof. Auch an der Meppener Koppelschleuse, einem inklusiven Café, ist die SPD-Bundestagsabgeordnete häufig zu Gast.

„Die Arbeit aller Beteiligten, das zeigen mir meine zahlreichen Besuche, sind fabelhafte Beispiele für soziale Inklusion auf hohem Niveau. Viele Menschen mit Beeinträchtigung wollen und können einen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt leisten. Die Projekte unterstützen sie dabei, selbständiger zu sein und sich dabei nicht ständig abhängig fühlen zu müssen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sie auch etwas sparen können, selbst wenn sie aufgrund ihres Handicaps Leistungen vom Staat beziehen. Schließlich müssen Menschen mit Beeinträchtigung in vielen Lebensbereichen mehr kämpfen, häufig erleben sie individuelle und strukturelle Diskriminierung – da ist ein Modell, das ihnen das Sparen trotz staatlicher Unterstützung erlaubt, mehr als gerecht. Dennoch möchte ich das geplante Bundesteilhabegesetz nicht jubelnd begrüßen, weil wir für noch mehr Verbesserungen im Entwurf kämpfen müssen“, bekräftigt De Ridder.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete spricht aus Erfahrung: Sie war vor ihrer Mandatstätigkeit langjährig in der Beratung für Gleichstellung und Diversität in Hochschulen, Ministerien sowie Kommunen tätig und setzte sich dabei auch für Menschen mit Handicap ein.

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