SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt das Verbot von unkonventionellem Fracking

Berlin. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt das heute verabschiedete Gesetz zum Verbot von unkonventionellem Fracking. Mit dem Gesetz wird das spezielle Fracking-Verfahren verboten. Nur eine Mehrheit im Bundestag kann dieses Verbot ab 2021 aufheben. Auch die Möglichkeit für bundesweit vier Probebohrungen muss durch die jeweilige Landesregierung genehmigt werden. De Ridder zeigt sich sehr zufrieden mit dem verabschiedeten Entwurf.

„Die Bürgerinnen und Bürger waren vielerorts verunsichert, was die Ermöglichung von Fracking für ihre Region bedeuten würde. Mit der jetzigen Regelung verbieten wir nicht nur das unkonventionelle Fracking, sondern stellen das konventionelle Fracking, welches in Deutschland seit langem bereits betrieben wird, unter wesentlich strengere Auflagen. Damit schaffen wir einen insgesamt verlässlichen gesetzlichen Rahmen für die Erdgasförderung und den Umweltschutz.

Der nach zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetzentwurf erweitert nun den rechtlichen Rahmen für die Erdgasförderung in Deutschland. Gerade für die Gegner des unkonventionellen Frackings war die Schaffung eines solchen rechtlichen Rahmens von großer Bedeutung, da ohne ihn Unternehmen sehr wohl Fracking hätten betreiben können. Das Gesetz enthält jetzt ein unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl.

„Uns haben viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden erreicht, die sich zunehmend besorgt zum unkonventionellen Fracking geäußert haben. Wir haben das sehr ernst genommen und kommen nun nach einem langen Beratungsprozess zu dem Ergebnis, dass unkonventionelles Fracking verboten werden muss. Das begrüße ich als Bundestagsabgeordnete für die Grafschaft und das Emsland ausdrücklich, da gerade Niedersachsen von Fracking mit Abstand am stärksten betroffen wäre“, ergänzt De Ridder.

Neben dem Verbot von unkonventionellem Fracking wird zudem die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und auf Kavernen ausgeweitet. Damit wird nun auch eine Beweislastumkehr zugunsten Geschädigter im Falle von Erdbeben umgesetzt. „Die Bürgerinnen und Bürger hatten zu Recht Bedenken und haben gegen das Fracking vielerorts mobil gemacht – es freut mich umso mehr, dass sich dieses Engagement nun ausgezahlt hat“, bekräftigt De Ridder.

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