Rentenanpassung Mütterrente

„In den jährlichen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ist die Erhöhung der Mütterrente für die vor 1992 geborenen Kinder nicht berücksichtigt“, darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder hin.

Berlin – Viele Rentnerinnen und Rentner hatten irritiert auf den Rentenbescheid reagiert. Darin heißt es: „Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich xxx Euro Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.“ Das hat mit der Mütterrente allerdings nichts zu tun. Die Deutsche Rentenversicherung war bisher nämlich nicht in der Lage, den sich aus Mütterrente jeweils ergebenen Zuschlag an Entgeltpunkten bereits bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 zu berücksichtigen.

Die Mütterrente wird für Mütter (oder Väter), deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, rückwirkend zum 1. Juli diesen Jahres neu berechnet. Hierüber erhalten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner in den nächsten Monaten einen gesonderten Bescheid und eine Nachzahlung. Die Bescheide werden automatisch verschickt, es braucht kein neuer Antrag gestellt werden.

Beitrag teilen