Berlin – Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft energieintensive Inklusionsbetriebe zur Antragsstellung für das Hilfsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf. Das Hilfsprogramm ist eine Maßnahme, um zielgerichtete Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe zu leisten, die infolge des Ukrainekriegs von hohen Energiekosten betroffen sind.
„Ich begrüße den Start des Hilfsprogramms für landwirtschaftliche Inklusionsbetriebe. Das Hilfsprogramm des BMEL ist nach der Anpassungsbeihilfe für Agrarerzeuger:innen und der Agrar-Kleinbeihilfe ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung energieintensiver Inklusionsbetriebe. Das Hilfsprogramm ist von großer Bedeutung, da Menschen mit Beeinträchtigung dort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden können. Den Menschen ist der Zugang zu Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt immer noch erschwert. Das Hilfsprogramm richtet sich konkret an Inklusionsbetriebe, die in der Regel nicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Da dies die Datengrundlage für die Anpassungsbeihilfe und die Agrar-Kleinbeihilfe war, schließt der BMEL mit dem Start des neuen Hilfsprogramms eine Lücke. Aus diesen Gründen wurden für die landwirtschaftlichen Inklusionsbetriebe ein eigenes Kleinbeihilfeprogramm aufgelegt“, so Dr. Daniela De Ridder.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird die Kleinbeihilfe für Inklusionsbetriebe auszahlen und die infrage kommenden Betriebe kontaktieren. Die Anträge können ab sofort bis zum 25. November 2022 gestellt werden.
Anspruchsberechtigt sind, wie bei den ersten beiden Hilfsprogrammen, auch Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen der Betriebe.
Berlin, 9. November 2022