In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration.
Das ändern wir jetzt. Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen.