Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Tierschutzgesetz

Berlin. Jetzt wird zu später Stunde über den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes debattiert und abgestimmt. Dabei geht es um die Entscheidung, ob es einen zweijährigen Aufschub für die betäubungslose Kastration von Ferkeln geben soll.

In der Grafschaft Bentheim und im Emsland bin ich mit allen Akteuren zu diesem Thema im Gespräch: Von unseren Landwirtinnen und Landwirten bis zu den Tierschützerinnen und Tierschützern und den Veterinärmedizinerinnen habe ich mich sorgfältig mit den Positionen auseinandergesetzt.

Klar ist heute, dass das jahrelange Versäumnis des Bundeslandwirtschaftsministerium unsere Landwirtinnen und Landwirten vor große Probleme stellt, vor denen wir sie – und hier insbesondere die bäuerlichen Betriebe – schützen müssen. Heute enthalten ich mich zur Abstimmung und habe dies in einer persönlichen Erklärung begründet.

 

Persönliche Erklärung Dr. Daniela De Ridder nach §31 GO BT

zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit der Drucksachennummer 19/5522 am 29.11.2018

Die Debatte um die betäubungslose Kastration von Ferkeln sorgt in der Gesellschaft für großes Aufsehen. Sind wir doch entschieden der Überzeugung, dass eine Kastration ohne Betäubung schmerzhaft und mit großem Leid der Tiere verbunden ist, gibt es für die Fortsetzung dieser Methode keine politische Rechtfertigung: Das CDU/CSU-Bundeslandwirtschaftsministerium hat es ärgerlicher Weise seit fünf Jahren versäumt, den Landwirtinnen und Landwirten die Mittel an die Hand zu geben, um eine Alternative zur betäubungslosen Kastration auf den Weg zu bringen.

Unsere Landwirtinnen und Landwirte stehen aktuell vor großen Herausforderungen, die sie nun unter Umständen vor ein existenzielles Problem stellen können. Tierschützerinnen und Tierschützer kritisieren den Aufschub für die betäubungslose Kastration nach fünf Jahren Übergangszeit scharf. Mit beiden gesellschaftlichen Akteursgruppen – sowie den Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern – stehe ich in meinem Heimatwahlkreis in engem Kontakt. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, Vermittlerin und Moderatorin zwischen diesen Akteuren zu sein und eine Lösung im Sinne des Tierwohls und für unsere Landwirtinnen und Landwirte schnellstmöglich voranzubringen. Hierfür möchte ich einen runden Tisch in meinem Heimatwahlkreis initiieren, bei dem wir – neben der Problematisierung – mit allen relevanten Akteuren und Interessierten ins Gespräch kommen und Lösungen für dieses politische Versäumnis entwickeln.

Neben den Tieren sind die Leidtragenden dieses Versäumnisses schließlich vor allem unsere Landwirtinnen und Landwirte – und hier insbesondere die bäuerlichen Betriebe –, da sie vor nicht erfüllbare Anforderungen gestellt werden. Weder kann ich als Abgeordnete für die Grafschaft Bentheim und das Emsland sowie als überzeugte Landfrau einen Aufschub der betäubungslosen Kastration von Ferkeln unterstützen, der die Lebensgrundlage der Menschen gefährdet, die in bäuerlichen Betrieben enorme Arbeit leisten; noch kann ich der Fortsetzung der bisherigen Praxis im Sinne des Tierwohls zustimmen. Daher enthalte ich mich zur heutigen Abstimmung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes.

Auch wenn ich die im Gesetzesentwurf formulierte Verpflichtung zur Beförderung einer Lösung des seit Jahren von der Union geführten Ministeriums an sich begrüße, sehe ich hierfür keinen gesetzlichen Bedarf – vielmehr ist dies eine Selbstverständlichkeit. Das Ministerium hat durch sein Versäumnis massiv die Interessen unserer Landwirtinnen und Landwirte verletzt und muss nun rasch eine schnell und erfolgreich umzusetzende Lösung erarbeiten und vorstellen.

Ihre

Dr. Daniela De Ridder, MdB

Persönliche Erklärung von Dr. Daniela De Ridder zur Abstimmung über das Tierschutzgesetz als PDF

 

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