Masterplan Medizinstudium 2020 – Einigung unter Finanzierungsvorbehalt

Berlin/Nordhorn/Lingen/Meppen. Wie mühsam es zum Masterplan Medizinstudium 2020 kam, der gerade verabschiedet wurde, lässt sich für die Patienten nach den zähen Verhandlungen zwischen den Kultus- und Gesundheitsministerien der Länder nur erahnen; und noch steht das Vorhaben unter einem Finanzierungsvorbehalt. Gleichwohl: Dies ist ein Schritt nach vorne und es muss weiterhin mit Hochdruck am Gelingen der Reform gearbeitet werden, fordert die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder als zuständige Berichterstatterin.

„Nach zähen Verhandlungen zur Reform des Medizinstudiums, die seitens der Kultusministerkonferenz ins Stocken geraten war, wurde die Reform nun auf den Weg gebracht. Jedoch wurde die kritische Frage zur Finanzierung ausgeklammert, da das Maßnahmenpaket immer noch unter Finanzierungsvorbehalt steht. Wir müssen jetzt sorgsam darauf achten, dass aus der Reform keine Luftbuchung wird“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder aus dem Wahlkreis Mittelems. De Ridder ist zudem zuständige Berichterstatterin für das Medizinstudium in der SPD-Bundestagsfraktion im Bildungsausschuss.

Mit der Reform sollen die anstehenden Herausforderungen wie der Landärztemangel behoben und die sich oft schwierig gestaltende Arzt-Patienten-Kommunikation gemeistert werden. Diese und weitere Reformvorhaben bedürfen ausgeprägter finanzieller Ressourcen, die derzeit in den Landeshaushalten nicht eingeplant sind und bis 2020 nur unter großen Anstrengungen aufgebracht werden können.

Die umstrittene Landarztquote kann im Rahmen des Maßnahmenpakets von den Ländern bei Bedarf umgesetzt werden; bisher hat sich nur das Bundesland Bayern entschieden, ein solches Verfahren einzuführen. De Ridder lehnt dieses Quotenvorhaben aus verfassungsrechtlichen Gründen ab: „Schon zu Beginn des Studiums müssen sich die Medizinstudierenden verpflichten, nach dem Medizinstudium, – das immerhin mindestens sechs Jahre dauert – über einen langen Zeitraum in einer Landarztpraxis tätig zu werden. Wollen wir diese Entscheidung ernsthaft von 18-Jährigen Studienanfängern verlangen? Oder müssen wir nicht doch auch befürchten, dass sich viele während des Studiums anders entscheiden und lieber Strafzahlungen in Kauf nehmen, wenn sie dann doch nicht auf dem Lande niederlassen wollen? Wer über genug finanzielle Ressourcen verfügt, kann sich zukünftig in gewisser Weise aus seiner Verpflichtung ‚freikaufen‘ – Hauptsache man hat erst einmal den Studienplatz ergattert“, zeigt sich die SPD-Politikerin besorgt.

Besser wäre es, so De Ridder, wenn sich Bund und Länder auf ein Anreizsystem mit gut ausgebautem Stipendienprogramm verständigt und Kommunen, – wie in der Grafschaft Bentheim und im Emsland – die dies bereits anbieten, unterstützt oder entlastet hätten. Dass in Zukunft neben der Abiturnote auch soziale Kompetenzen für den Zugang zum Studium zählen, begrüßt De Ridder hingegen: Zukünftig sind die Hochschulen verpflichtet, neben dem Numerus Clausus auch zwei weitere Auswahlkriterien gelten zu lassen, so etwa Berufserfahrung in einem medizinisch-pflegerischen Beruf, soziales Engagement und Studienmotivation. Dies macht aber die Auswahlverfahren deutlich teurer – auch dies muss nun noch bei den noch anstehenden finanziellen Entscheidungen mit ins Kalkül einbezogen werden.

„Die durch Hochschulmedizin und Studierendenverbände kritisierte Reform wurde durch die langen Auseinandersetzungen um einen Kompromiss bei der Finanzierung in ein schlechtes Licht gerückt. Es gilt jetzt sorgsam die Kosten und eventuelle Konsequenzen für den Finanzierungsvorbehalt zu prüfen, da die Reform sonst Gefahr läuft, nur punktuell oder unzureichend umgesetzt zu werden. Die ärztlich unterversorgten ländlichen Räume sollten durch die Reform von gut ausgebildeten Ärzten und Medizinerinnen profitieren; dies gilt im Übrigen nicht nur für die Erwachsenenmedizin, sondern auch für den Bereich der Kinderheilkunde. Auch in der Pädiatrie halte ich die Landarztquote für die ländlichen Regionen als nicht geeignet. Für die Umsetzung der Reform gilt es nun die Bundestagspolitikerinnen der Bildungs- und Gesundheitsausschüsse stärker einzubeziehen. Eine solche Hängepartie, wie wir sie jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen“, fordert De Ridder abschließend.

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