Kultur macht stark

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder weist darauf hin, dass das erfolgreiche Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ auch in den Jahren 2023 bis 2027 fortgesetzt wird. Mit diesem Programm fördert die Bundesregierung außerschulische Projekte der kulturellen Bildung. Seit 2013 stellt die Bundesregierung dafür jährlich 50 Millionen bereit. Die Bundesregierung hat beschlossen, das „Kultur macht stark“ Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung wird und in diesem und im nächsten Jahr bundesweit noch mehr Projekte umgesetzt werden sollen.

„Gerade jetzt nach anderthalb Jahren Corona-Pandemie mit Homeschooling, Wechselunterricht und geschlossenen Freizeit-und Bildungseinrichtungen für junge Menschen muss das außerschulische Bildungsangebot ausgeweitet werden. Gerade Kinder und Jugendliche, die in ihrem Alltag wenig Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung haben, müssen verstärkt gefördert werden. Gerade an diese Personengruppe, an Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern, die von Arbeitslosigkeit und geringen Einkommen geprägt sind, richtet sich das Programm. Wir müssen dafür sorgen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen für einen guten Start ins Leben bekommen“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung.

Der neue Förderaufruf ist auf der Homepage des BMBF (https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/) veröffentlicht. Dort sind auch weitere Einzelheiten des Programms nachzulesen. Antragsberechtigt sind bundesweit tätige Einrichtungen mit Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von Projekten der außerschulischen Bildung mit Kindern und Jugendlichen, die ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind.

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