Dr. Daniela De Ridder rückt Frauen- und Kinderrechte in den Fokus
Berlin – Heute vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedete die VN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Die Menschenrechte sind ein Meilensteil in der Geschichte: Nach den Verbrechen und Schrecken des Zweiten Weltkrieg sollten mit den Grundsätzen der gegenseitigen Achtung, des Respekts und der Toleranz Frieden und Gerechtigkeit in die Welt getragen werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder hebt hervor: „Die Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen. Dennoch gibt es Gruppen, die durch Gewalt, Diskriminierung und Armut besonders gefährdet sind. Dazu gehören Frauen und Kinder.“
Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde 1989 untermauert: Menschenrechte besitzen keine Altersgrenze. Kinder haben das Recht auf Nichtdiskriminierung, auf Leben und Entwicklung, auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls der Meinung des Kindes.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde 1979 verabschiedet. Es verpflichtet Staaten zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen – und zwar durch eine aktive Politik der Antidiskriminierung.
De Ridder: „Der heutige Tag erinnert daran: Unsere oberste Pflicht als Menschen ist, dass wir einander in all unserer Diversität respektvoll begegnen, achten und schützen.“