Gute Nachricht für Patientinnen und Patienten sowie Pflegekräfte in Krankenhäusern: verbindliche Mindestpersonalstandards kommen!

Grafschaft Bentheim/Emsland. Noch in dieser Legislaturperiode werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhaft bessere Ausstattung von Krankenhäusern mit Pflegepersonal geschaffen. Damit sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Kliniken.

Seit langem hat sich die SPD auf Bundes- und Länderebene für verbindliche Mindestpersonalstandards eingesetzt. „Es ist wissenschaftlich belegt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung und der Anzahl des Pflegepersonals besteht“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder. Dies gelte insbesondere für die intensivmedizinische Versorgung und den Nachtdienst.

„Dass die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertenkommission ‚Pflegepersonal im Krankenhaus‘ noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, stimmt mich sehr froh. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden den Auftrag erhalten, zunächst für besonders pflegesensitive Bereiche konkrete Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren“, so De Ridder weiter.

Damit geht die SPD einen wichtigen Schritt hin zu mehr Patientensicherheit und zu besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern. Die Details der Regelungen werden im parlamentarischen Verfahren noch weiter beraten.

„Mit diesem Schritt steigern wir die Sicherheit der Patienten dort, wo die intensive pflegerische Betreuung von Bedeutung ist. Zudem profitiert das Pflegepersonal von den verbesserten Arbeitsbedingungen“, so De Ridder abschließend.

In der Umsetzung der neuen Mindestpersonalstandards muss vor allem sichergestellt werden, dass Pflegepersonal nicht einfach von einer Station auf einer anderen eingesetzt wird. Ebenso sollte gewährleistet sein, dass das eingesetzte Personal ausreichend fachlich qualifiziert ist. Sollten Krankenhäuser die Personaluntergrenzen nicht einhalten, dann drohen ihnen Sanktionen.

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on email