Für eine bessere Inklusion: Dr. Daniela De Ridder zu Besuch beim Heilpädagogischen Bauernhof Blekker in Uelsen

Uelsen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besuchte den Heilpädagogischen Bauernhof ‘Hof Blekker‘. Betreiber ist der Verein „Gemeinsam leben und wohnen e.V.“ in Uelsen. Frank Wilken, Leiter der Einrichtung und die Vorstandsmitglieder Johann Schepers und Heinz Tanzer führten die SPD-Bundestagsabgeordnete über den Hof. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Praxis einer nachhaltigen Inklusionspolitik. 

„‚Gemeinsam leben und wohnen‘, so heißt nicht nur der Verein, der die Einrichtung betreib, sondern  es ist auch das Motto für Inklusion. Der Hof Blekker, damals von betroffenen Eltern ins Leben gerufen, arbeitet schon seit Mitte der Neunziger Jahre für eine nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ihr langjähriger Einsatz für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Handikap und für deren Integration in den Arbeitsmarkt zeigt uns, dass wir gesellschaftlich den richtigen Weg mit dem neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz eingeschlagen haben und Menschen mit Behinderung weiter stärken können. Uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem wichtig, dass lernschwächere Personen ebenfalls an der politischen Gesellschaftsbildung teilnehmen können und daher gibt es selbstverständlich unser Wahlprogramm auch in einfacherer Sprache“, erklärt die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems, Dr. Daniela De Ridder.

Der Hof Blekker ist ein heilpädagogischer Bauernhof mit Wohnheim und Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung. „Es ist eine gute Strategie, die körperlich weniger beeinträchtigten Bewohner mit den nicht so mobilen Bewohnern gemeinsam zu beschäftigen und wohnen zu lassen. Sie können sich gegenseitig helfen und sind dadurch selbstständiger“, erklärt Frank Wilken, Leiter der Einrichtung.

Der Bauernhof entstand aus einer Elterninitiative, wurde 1998 ersteigert und 2003 begonnen die Umbauarbeiten, die 2005 fertig gestellt wurden. Neben dem betreuten Wohnen und dem Arbeiten der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner in der Landwirtschaft, im Hofcafé oder im Hofladen bietet der Hof Blekker auch Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste an. De Ridder stellt lobend heraus, dass neben dem gemeinsamen Wohnen und Arbeiten, dem Verkauf der hofeigenen Produkte im Hofladen, auch die Öffnung für Gäste die touristische Attraktivität der Stadt steigert.

Die Vorstandsmitglieder Johann Schepers und Heinz Tanzer ergänzten: „Es war eine gute Idee, den Hof in das Feriengebiet von Uelsen zu legen. Nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus den nahegelegenen Niederlanden können wir so Gäste bei uns begrüßen. Die Gäste haben bei uns die Chance, direkt mit den Bewohnern in Kontakt zu treten: ist es im Gästehaus, im Café oder im Laden.“

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz trat bereits 2017 mit ersten Änderungen in Kraft: Erwerbseinkommensfreibeträge wurden dabei deutlich erhöht; das Arbeitsförderungsgeld für Menschen mit Behinderung wurde verdoppelt und die Mitwirkungsmöglichkeiten in Werkstätten verbesserten sich ebenfalls. Zudem erfolgt eine Stärkung der ehrenamtlichen Schwerbehindertenvertreter und eine Verbesserung des Schwerbehindertenausweises.

Die nächsten drei Stufen zur vollständigen Umsetzung werden 2023 abgeschlossen sein. Dabei wird eine der wichtige Änderungen das persönliche Budget sein. Damit werden  die Unterstützungsleistungen an die Berechtigten direkt ausbezahlt, so dass diese ihre Leistungen selbst oder über einen Vormund erhalten können. Bei der Bedarfsbeurteilung wird zukünftig nicht mehr das Einkommen oder Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners herangezogen und der Freibetrag des Barvermögens wird nochmals deutlich erhöht. Ziel ist generelle Erhöhung der Freiheitsgrade, die Menschen mit einer Behinderung nun zur Verfügung stehen. Ferner erhalten Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss bis zu 75 Prozent für die Beschäftigung eines Schwerbehinderten. Personen, die mindestens in fünf von neun durch das Gesetz definierten Lebensbereichen Unterstützung benötigen, erhalten nun ebenfalls Unterstützung durch Eingliederungshilfe.

„Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben. Wenn dies gelingt, dann können wir tatsächliche Inklusion leben. Zudem sollen alle Menschen, mit welchem Handicap auch immer sie zu leben haben, frei entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz stärkt diese soziale Teilhabe und Mitbestimmung. Doch nicht nur das. Es verbessert auch das Schwerbehindertenrecht und geht mit vorbeugenden Aktionen präventiv gegen Krankheiten vor, die viele Behinderungen auslösen können“, erklärt De Ridder abschließend.

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