Entschlossenes Handeln zur Entlastung der Eltern und Alleinerziehender gerade im verschärften Lockdown notwendig – Erweitertes Kinderkrankengeld kommt!

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt die Ausweitung des Kinderkrankengeldes für 2021 zur Entlastung von Eltern in der Corona-Krise. Gerade bei der fehlenden Betreuung und einer deutlichen Ausweitung der Homeoffice-Regelung stehen Eltern und ganz besonders Alleinerziehende vor immensen Herausforderungen. Die Bundesregierung reagiert mit der bundeseinheitlichen Regelung damit auf die Folgen der leider notwendig gewordenen Einschränkungen im Zuge des Lockdowns.

„Gerade in der Krise tragen Eltern – und unter ihnen noch einmal im besonderen Maße die Alleinerziehenden – eine große Last durch die schwierig gewordene Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung. Die Homeoffice-Regelungen sind dabei in der Pandemie eine notwendige Maßnahmen zur Eindämmung und zum Schutz der Bevölkerung. Seit Beginn der Pandemie habe ich zahlreiche Gespräche mit Müttern, Vätern und Großeltern geführt. Dafür galt es nun für uns, entschlossen zu handeln, was ich auch als Auftrag mit nach Berlin genommen habe. Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass wir mit der deutlichen Ausweitung des Kinderkrankengeldes für 2021 eine Entlastung geschaffen haben, die dringend notwendig war“, zeigt sich  Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems, überzeugt.

Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes wurde im Eilverfahren vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dabei können Eltern die bis zu 90-prozentige Lohnfortzahlung des Nettoverdienstes nun für jeweils 20 Tage pro Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehende können 40 Tage geltend machen. Für die Inanspruchnahme muss das Kind nicht erkrankt sein, sondern der Anspruch besteht bereits dann, wenn pandemiebedingt keine Betreuung – auch etwa durch Angehörige oder Aufsichtspersonen – mehr möglich ist. Auch tritt die Regelung rückwirkend bis zum 05. Januar 2021 inkraft. De Ridder begrüßt die Ausweitung der Regelung ausdrücklich und betont, dass weitere Maßnahmen situationsgerecht verabschiedet werden könnten. Das Bundesfamilienministerium hat unter der Regie von Ministerin Franziska Giffey (SPD) in Abstimmung mit den weiteren Ressortministerien, so etwa dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), auf diese Regelung hingewirkt.

„Wir haben nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ein schnelles Maßnahmenpaket verabschieden können. Daher ist es wichtig, dass wir die Länder und Kommunen auch weiterhin darin unterstützen, die notwendigen Angebote vorzuhalten, damit eine Notbetreuung für die bedürftigsten Familien eingerichtet werden kann – dazu gehören insbesondere die Alleinerziehenden und vor allem Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen tätig sind. Für viele Eltern ist während der Pandemie und den daraus resultierenden Beschränkungen auch das soziale Netzwerk, das sonst Betreuungsengpässe auffangen konnte, weggebrochen. Gerade aber wenn Großeltern oder Nachbar*innen nicht mehr zur Verfügung stehen, benötigen Kinder und ihre Eltern Unterstützung. Wir wollen durch diese Maßnahmen ihre Situation abfedern helfen. Auch stimmt mich die enge Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung zuversichtlich, dass wir ein gutes Angebot in dieser außergewöhnlichen Lage in der Grafschaft Bentheim und im Emsland vorhalten können. Sollte es Probleme in den Kommunen geben, bitte ich die Verantwortlichen aber auch die Ratsuchenden dringend, mit mir per E-Mail in Kontakt zu treten“, bekräftigt De Ridder.

Betroffene Eltern, die vor einer Betreuungsnotsituation stehen, können sich beim FAQ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informieren. Auch steht das Büro der Bundestagsabgeordneten für Rückmeldungen unter daniela.deridder@bundestag.de zur Verfügung.

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