Ein wichtiger Schritt für das Selbstbestimmungsrecht ungewollt Schwangerer!

Dr. Daniela De Ridder und weitere Bundestagsabgeordnete haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Bundestag eingebracht. Insgesamt unterstützen 236 Parlamentarier:innen den Entwurf. Des Weiteren wurde ein Antrag eingereicht, dessen Ziel es sei, die Versorgungslage für ungewollt Schwangere deutlich zu verbessern.

Folgende Punkte sollen hierfür geändert werden:

– Raus aus dem Strafgesetzbuch: Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert werden.

– Kostenübernahme durch die Krankenkassen: Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

– Besserer Zugang zu Verhütungsmitteln: Kostenlose Verhütungsmittel sollen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

– Verankerung in der medizinischen Ausbildung: Ärtz:innen sollen besser ausgebildet werden, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

– Erweiterte Beratungsangebote: Der Zugang zu Beratung und Unterstützung wird gestärkt.

Die ELSA-Studie hat gezeigt, dass die Versorgungslage in Deutschland erschreckend schlecht ist: 60% der Frauen hatten Schwierigkeiten, Informationen oder Termine zu finden. Jede fünfte Frau konnte die anfallenden Kosten kaum tragen. Die Zahl der Praxen, die Abbrüche durchführen, hat sich in den letzten 20 Jahren sogar halbiert. Das müsse sich ändern.

Laut Dr. Daniela De Ridder sei die Unterstützung des Gesetzentwurfs wichtig, da dieser ein entscheidender Schritt sei, um das Selbstbestimmungsrecht zu stärken und ungewollt Schwangeren eine bessere Versorgung bereitzustellen. Ein erschwerter Zugang führe nicht zu weniger Abbrüchen, sondern könne zu unsicheren und gefährlichen Abbrüchen führen. Eine zeitgemäße Regelung, die ungewollt Schwangeren das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung zugestehe, sei von Nöten – ohne Stigmatisierung und Kriminalisierung.

Jetzt sei es an der Zeit, den Weg für ein modernes Gesetz zu ebnen, das das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren stärke.

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