Dr. De Ridder begrüßt Corona-Sonderprogramm für Kunst- und Kultureinrichtungen in Niedersachsen 

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt das neue Corona-Sonderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MKW) für Kunst- und Kultureinrichtungen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Das Land will kommunale Einrichtungen mit bis zu acht Millionen Euro unterstützen. 

 „Viele Kultureinrichtungen in meinem Wahlkreis benötigen aufgrund der pandemischen Ausnahmesituation dringend finanzielle Unterstützung. Durch die Corona-Verordnungen mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden oder konnten größtenteils nur unter eingeschränkten Bedingungen realisiert werde. Dies hat viele Kunst- und Kulturschaffende im Emsland und der Grafschaft Bentheim an den Rand der Existenz gebracht. Daher begrüße ich das Corona-Sonderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, die kommunalen Einrichtungen mit bis zu 8 Millionen Euro zu unterstützen“, so Dr. Daniela De Ridder. „Durch das Programm können die Kultureinrichtungen die Verluste abfedern, sodass das Kulturangebot in Niedersachsen auch weiterhin vielfältig bleiben kann. Daher plant die Bundesregierung in Abstimmung mit der Kultur-Ministerkonferenz nicht gebundene Restmittel aus dem Sonderfonds für den Kunst- und Kulturbetrieb einzusetzen. Dies soll ermöglichen, dass die Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der dramatisch steigenden Energiekosten unterstützt werden.“ 

Anträge können Kunst- und Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaften mit Sitz in Niedersachsen stellen, die in Folge der Pandemie mit besonders großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Einrichtungen in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 in der laufenden Geschäftstätigkeit ein Defizit von mindestens 60.000 Euro erwirtschaftet haben. Darüberhinaus ist es entscheidend, dass die Einrichtungen überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Antragsberechtigt sind zum Beispiel kommunale Theater, Museen, Bibliotheken, soziokulturelle Einrichtungen, Musikvereine und Musikschulen. Die Antragsfrist endet am 9. November 2022. 

Weitere Informationen zum Corona-Sonderprogramm für kommunale Kultureinrichtungen unter folgendem Link: 

https://www.mwk.niedersachsen.de/216330.html

Berlin, 20. Oktober 2022 

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