Mit dem heutigen Beschluss zur Mietpreisbremse werden die Rechte von MieterInnen deutschlandweit substanziell gestärkt. Die SPD setzte sich im Koalitionsausschuss bei der Frage nach dem „Bestellerprinzip“ für Maklergebühren durch.
Berlin – „In manchen Regionen erlebten wir in den letzten Monaten und Jahren einen exorbitanten Anstieg der Mieten. Damit hat sich die soziale Situation vieler MieterInnen erheblich verschlechtert, womit wir bundespolitisch gegensteuern mussten. Es geht hierbei aber nicht nur um den Anstieg der Mietpreise, sondern ebenso um die Maklergebühren“, erläutert Dr. Daniela De Ridder, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Umstritten war in der Koalition die konsequente Umsetzung des „Bestellerprinzips“, wonach die Maklergebühren von den VermieterInnen gezahlt werden müssen und nicht von den MieterInnen. Die SPD setzte sich hier durch, damit gerade die sozial Schwächeren nicht zusätzlich belastet werden. Allgemein gilt nun, dass die Länder Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszeichnen – bei einer Neuvermietung von Bestandswohnungen dürfen die Mietpreise in diesen Gebieten maximal auf das Niveau von örtlichen Vergleichsmieten zuzüglich zehn Prozent ansteigen.
„Es freut mich, dass wir mit dem Gesetz einen substanziellen Beitrag zur Stärkung von MieterInnen leisten. In Ballungszentren und Hochschulstädten kam es bei Neuvermietungen zu Preissprüngen von teilweise 20 bis 30 Prozent. Mit dem Gesetz stärken wir nun Menschen, die sich hohe Mieten nicht leisten können – dazu gehören auch Studierende deutschlandweit. Wir werden genau beobachten, welche Effekte dies für die Mietpreise in unserer Region haben wird,“ ergänzt De Ridder.