De Ridder im Gespräch mit Rolf Thelen – Kamine kehren, Brände verhindern

Haselünne. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela hospitiert bei Rolf Thelen und informiert sich über seine Arbeit als Schornsteinfeger. De Ridder wurde auf die Schornsteinfegerinnung erneut durch die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Bundestag aufmerksam gemacht.

„Der Blick über die Schulter von Rolf Thelen war sehr spannend, der Beruf des Schornsteinfegers entspricht ja längst nicht mehr dem Klischee des Mannes, der mit Leiter und Hut, Kamine reinigt – heute ist es, aufgrund der digitalen Entwicklung, ein Beruf, der viel technisches Verständnis erfordert“, erklärte Dr. Daniela De Ridder.

Rolf Thelen, der sich neben seiner Arbeit auch bei der Feuerwehr engagierte, wies im Gespräch insbesondere auf Brandschutzprävention hin: Regelmäßige Kontrollen von Heizung und Kaminen seien essenziel, ebenso wie die Installation von Rauchmeldern in Wohn- und Schlafzimmern. Befinde sich eine Heizung innerhalb der Wohnräume, empfahl er einen Kohlenmonoxid-Melder zu installieren, da es im Falle einer schlecht oder gar nicht gewarteten Heizung zu Undichtigkeiten in der Heizungsanlage kommen und Kohlenmonoxid austreten kann. Auch sprach Thelen die immer wieder auftretenden Schornsteinbrände an, er zählt im Jahr durchschnittlich etwa vier bis sieben. Die Ursache hierfür seien eine schlechte Holz- bzw. Brennstoffwahl aber auch ungenügend gereinigte Kamine stellten ein Risiko dar. Auch hier sei Vorsicht besser als Nachsicht.

Mit Thelen sprach die Abgeordnete auch über die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Darin ist es vorgesehen, dass die sogenannte „Sammelausschreibung“ als Verfahren zur Besetzung von Bezirken ausdrücklich zugelassen wird. Dies ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, das Verfahren bei Massenausschreibungen zu verschlanken. Daneben sieht der Entwurf weitere Änderungen vor, um die Kehrbezirksverwaltung zu verbessern. Sie betreffen u.a. das Vollstreckungsrecht, die Regelung der Vertretung von beliehenen Schornsteinfegern und den Schutz von Kehrbuchdaten. Die Unterscheidung von hoheitlichen Aufgaben in der Zuständigkeit öffentlich beliehener Schornsteinfeger und Tätigkeiten, die dem Wettbewerb unterliegen, wird beibehalten.

Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Neutralität der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verschärft. Bereits nach geltender Rechtslage dürfen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger keine Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, wenn sie diese selbst oder Mitarbeiter ihres Betriebes eingebaut oder verkauft haben. In Zukunft dürfen Schornsteinfeger auch dann keine Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, wenn sie oder ihre Angehörigen an der Gesellschaft rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt sind, die die Anlage verkauft oder eingebaut hat. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Bezirksschornsteinfeger eine Anlage einer Person abnimmt, mit dem er in einer verwandtschaftlichen oder nachweislichen wirtschaftlichen Beziehung steht.

Abschließend erklärte De Ridder: „Es hat mich sehr gefreut, während meiner Hospitanz auch den Gesellen von Herrn Thelen, Steffen Schotte, kennenzulernen. Es ist schön zu hören, dass es in diesem Gewerbe einen so qualifizierten Fachkräftenachwuchs gibt.“

 

 

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