De Ridder begrüßt Beschluss zum Behindertengleichstellungsgesetz

Berlin. Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt, dass die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Handicap am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter vorangebracht wird.

„Ich freue mich, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Folgerichtig zielt das neue Behindertengleichstellungsgesetz vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen“, erklärt Dr. Daniela De Ridder.

Durch das neue Gesetz wird die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Informationen, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont die Bildungspolitikerin.

Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.

De Ridder hebt hervor: „Das neue Gesetz erkennt die besondere Situation einer Benachteiligung, wie beispielsweise aufgrund von Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider häufig mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.“

Die Wirksamkeit des Behindertengleichstellungsgesetzes soll durch eine neue Schlichtungsstelle erhöht werden, die bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele (SPD), angesiedelt wird. So soll es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern. „Ich begrüße die Weiterentwicklung dieses Vorhabens. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit großen Engagement am parlamentarischen Verfahren beteiligen“, erklärt De Ridder abschließend.

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