
Medizinstudium: Gerechtigkeit bei der Studienplatzvergabe muss kommen
Daniela De Ridder, zuständige Berichterstatterin: Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren im Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt: Zur Wahrung der Chancengleichheit muss der Gesetzgeber den Hochschulen einen Rahmen für bundesweit einheitliche und vergleichbare Auswahlverfahren geben, die über den Einbezug der Abiturnote hinausgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das






