Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder unterstützt Antrag auf AfD-Parteiverbotsverfahren

Berlin, 14. November 2024 – Die Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder hat ihre Unterstützung für ein Verbotsverfahren gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) bekräftigt. Sie sieht die AfD als eine ernsthafte Ge-fahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und fordert eine konsequente Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

„Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit eines Parteiverbots, um unsere Demokratie gegen Angriffe von innen zu schützen. Die AfD verbreitet systematisch Vorurteile, hetzt gegen Minderheiten und untergräbt gezielt das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Ihr Verhalten in den Parlamenten, wie zuletzt im Thüringer Landtag im September 2024, zeigt eine klare antidemokratische Haltung“, erklärt Abgeordnete Dr. Daniela De Ridder.

Die Abgeordnete hebt hervor, dass ein Parteiverbot kein Mittel ist, das leichtfertig eingesetzt werden darf, jedoch in Fällen von offensichtlicher Verfassungsfeindlichkeit notwendig sei. „Wir müssen prüfen, ob die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Sollte dies der Fall sein, ist ein Verbot der Partei eine konsequente Verteidigung unserer Verfassungswerte“, so De Ridder weiter.

Kritiker:innen, die ein Verbot der AfD als kontraproduktiv ansehen, weil es die Partei in eine Opferrolle drängen könnte, entgegnet die Abgeordnete: „Die AfD inszeniert sich bereits heute als Opfer des politischen Systems. Diese Strategie nutzt sie, um das Misstrauen in den Staat zu vertiefen und die Legitimität demokratischer Institutionen infrage zu stellen. Wir dürfen uns davon nicht abschrecken lassen, sondern konsequent gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgehen.“

De Ridder betont, dass ein Verbot der AfD kein Akt der Zensur ist, sondern ein notwendiger Schritt zum Schutz der Demokratie. „Artikel 21 unseres Grundgesetzes schützt die freiheit-lich-demokratische Grundordnung. Die Demokratie ist kein Freibrief für Hetze und Intoleranz, sondern ein geschützter Raum, der verteidigt werden muss, wenn er angegriffen wird.“

Die jüngsten Ereignisse im Thüringer Landtag betrachtet sie als besorgniserregendes Beispiel dafür, welche Gefahren drohen, wenn die AfD in Parlamente einzieht und antidemokratische Kräfte gezielt die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen beeinträchtigen. „Wir dürfen nicht zulassen,

dass sich solche Verhältnisse auf andere Landtage oder gar den Bundestag ausweiten. Ein Verbots-verfahren wäre ein klares Zeichen dafür, dass wir unsere Demokratie entschlossen verteidigen“, schließt die SPD-Bundestagsabgeordnete.  

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