Bundesregierung: 400 Millionen für Sport, Jugend und Kultur

SPD-Bundestagsabgeordnete De Ridder ruft Kommunen zu Bewerbungen auf

Berlin – Das SPD geführte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat erneut das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgelegt. Kommunen können sich auf Fördergelder in Höhe von bis zu 6 Millionen € bewerben. Insgesamt hat der Bundestag 400 Millionen € zur Verfügung gestellt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft zu Bewerbungen aus der Grafschaft Bentheim und dem Emsland auf.

„Jugendzentren, Sporteinrichtungen und Kulturzentren prägen unser aller Zusammenleben. Sie sind Begegnungsstätten vor allem für junge Menschen. Ich freue mich, dass wir uns in der SPD-Bundestagsfraktion für die Neuauflage des Förderprogramms eingesetzt haben. Wir fördern damit das gesellschaftliche Leben vor Ort und entlasten unsere Kommunen bei ihren Herausforderungen“, freut sich die Schüttorfer SPD-Bundestagsabgeordnete De Ridder.
Bis zum 15. September können Kommunen Anträge beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. In Nothaushaltskommunen können bis zu 75 % gefördert werden. Gefördert werden im Regelfall Projekte, bei denen Fördermittel von mindestens 1 Million € bereitgestellt werden müssen. Die Höchstzuwendung beträgt 6 Millionen €. Gefördert werden Investitionen im Bereich Sport, Jugend und Kultur, insbesondere klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen.
„Die klimafreundliche Sanierung von Sporthallen, Jugendeinrichtungen oder Bibliotheken beschäftigt auch die Kommunen in meinem Wahlkreis. Ich kann alle Kommunen nur dazu aufrufen, sich um Mittel zu bewerben. Gerne setze ich mich für die Anträge aus der Region ein“, erklärt De Ridder abschließend.


Hinweise:
Bis zum 15. September können Interessenbekundungen für das Förderprogramm nur noch in digitaler Form über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen und die konkreten Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sjk2023 einsehbar.


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