Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft Kirchen, Stiftungen, Vereine und engagierte Privatpersonen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland zur Bewerbung um Mittel des Denkmalschutzsonderprogramms X auf. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses stehen im Jahr 2021 rund 70 Millionen Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung. De Ridder unterstützt engagierte Bewerbungen aus ihrem Wahlkreis.
„In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Denkmalschutz-Sonderprogramm zu einem riesigen Erfolgsmodell für die Wahrung unserer Denkmäler und Kulturgüter und ich bin sehr stolz, dass es uns in der SPD mehrfach gelungen ist, durch das gute Zusammenspiel zwischen Antragsteller*innen und meinem Abgeordnetenbüro Finanzmittel für die Grafschaft und das Emsland zu mobilisieren. Gerne unterstützen wir daher auch in 2021 wieder engagierte Anträge; ich freue mich daher sehr auf die Einreichungen von Projektskizzen aus meinem Wahlkreis, die ich gerne unterstützend begleiten möchte“, sagt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Bereits in den letzten Jahren wirkte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder maßgeblich bei der Beantragung und Begleitung von Förderanträge für Denkmalschutzprojekte mit. So erhielt die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in Uelsen für die geplante Dachsanierung ihres über 800 Jahre alten Gotteshauses 125.000 Euro und die Stadt Nordhorn 220.000 Euro zur Sanierung des historischen Ackerbürgerhauses an der Hagenstraße. Auch 2021 möchte De Ridder wieder engagierte Projekte in der Region der Grafschaft Bentheim und des Emslandes fördern und bittet daher um Bewerbungen. Die Maßnahmen müssen bei der Beantragung 2021 auch der Substanzerhaltung oder Restaurierung – ganz im Sinne der Denkmalpflege – dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen
„Unsere Region hat so viel an Kulturschätzen und Denkmälern zu bieten, worauf wir gemeinsam stolz sein können. Mit einer weiteren Förderung von Denkmalschutzprojekten können wir das starke Engagement und die Repräsentation unserer Region und Heimat substanziell stärken. Gerne informieren wir daher über die Antragsmodalitäten. Auch möchte ich die Vorhaben unserer Region ganz persönlich unterstützen. In den vergangenen Jahren haben wir unter Beweis gestellt, wie erfolgreich das Programm unsere Vorhaben ganz praktisch unterstützen konnte. Daher haben wir nun noch einmal auf Bundesebene finanzielle Mittel zur Verfügung für den Erhalt unserer Kulturgüter zur Verfügung stellen können. Dies ist auch deshalb ein so wichtiger Schritt, weil in der Krise auch die Anliegen des Denkmalschutzes nicht vernachlässigt werden dürfen“, bekräftigt De Ridder.
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen der Bundesländer. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder gar aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme soll 800.000 Euro (also 400.000 Euro Bundesförderung) nicht übersteigen.
Die von der Landesbehörde unterstützten Anträge müssen mit Frist vom 08. März 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen sein. Interessierte Antragssteller*innen können sich unter daniela.deridder@bundestag.de mit dem Betreff „Denkmalschutzsonderprogramm X“ oder telefonisch unter 030 / 227-71583 an das Bundestagsbüro von Dr. Daniela De Ridder wenden.