Bewerbt Euch um Mittel des Bundes zum Denkmalschutz!

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft Kirchen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland auf, sich um Fördermittel aus dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes zu bewerben. Bis zum 08. März 2019 müssen die Anträge an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen sein.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ruft Kirchen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland dazu auf, rasch Bundesfördermittel zum Erhalt ihrer kulturellen Baudenkmäler zu beantragen. Insgesamt stellt die Bundesregierung 40 Millionen Euro bereit, die in diesem Jahr abgerufen werden können. „Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins, sie bereichern unser Leben und prägen unsere kulturelle Identität. Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses, auch in diesem Jahr 40 Millionen Euro für Denkmalschutzvorhaben bereitzustellen, können wichtige Projekte in der Grafschaft Bentheim und im Emsland gefördert werden. Dies wäre eine weitere Bereicherung für unsere Kulturregion und würde darüber hinaus auch den Tourismus stärken“, bekräftigt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Bereits im letzten Jahr wirkte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder maßgeblich bei der Beantragung und Begleitung von Förderanträge für Dankmalschutzprojekte mit. Über zwei der eingereichten Anträge wurde positiv beschieden. So erhielt die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in Uelsen für die geplante Dachsanierung ihres über 800 Jahre alten Gotteshauses 125.000 Euro und die Stadt Nordhorn 220.000 Euro zur Sanierung des historischen Ackerbürgerhauses an der Hagenstraße. „Es ist für mich ein großes Herzensanliegen, die Arbeit der Engagierten vor Ort zu unterstützen, die sich für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmälern in unserer Region einsetzen. Deshalb rufe ich auf in diesem Jahr alle Heimat- und Brauchtumsvereine, aber auch alle Interessierten auf, sich um die Fördermittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII zu bewerben. Gerne biete ich auch meine Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung an“, so De Ridder.

Seit Jahrzehnten engagiert sich der Bund für den Denkmalschutz. Vor allem überregional bedeutsame Denkmäler, die einen wesentlichen Teil des kulturellen Erbes in unserem Land bilden oder mit prägen, werden finanziell unterstützt. Mit dem seit 2007 aufgelegten Denkmalschutz-Sonderprogramm ergänzt der Bund das Engagement der Bundesländer, die aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland vorrangig für den Denkmalschutz zuständig sind. Auch in diesem Jahr haben Kirchen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Förderung ihres denkmalpflegerischen Projektes einzureichen. Dabei muss der Antrag vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Diese muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen. Im Anschluss leitet die Landesdenkmalschutzbehörde den Antrag gemeinsam mit ihrer Stellungnahme an die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiter. Alle Unterlagen müssen bis zum 08. März beim BKM vorliegen.

Auf Nachfrage stellt das Büro von Dr. Daniela De Ridder das Formular für die Beantragung zur Verfügung (Tel. 030 / 227 – 71583 oder per Mail an daniela.deridder.ma02@bundestag.de).

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