Hannover/Grafschaft Bentheim/Emsland. In niedersächsischen Pflege- und Seniorenheimen dürfen seit drei Wochen Angehörige wieder unter strengen Hygieneauflagen ihre Verwandten besuchen. Nun hat die niedersächsische Landesregierung einen weiteren Corona-Erlass zur Lockerung der Besuche in Altenheimen herausgeben. Damit geht für viele Bewohner*innen die Zeit der sozialen Isolation zu Ende. De Ridder betont, dass die umsichtigen Lockerungen wieder mehr Lebensqualität sowohl für die Bewohner*innen als auch für die Angehörigen mit sich bringen. Ihr Motto: Wer liebt, hält Abstand.
Aufgrund des aktuell stabileren Infektionsgeschehens aktivierte das Land Niedersachsen diese Woche eine weitere Stufe der Corona-Lockerungen: In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen muss das Hygienekonzept unverzüglich den Bewohner*innen wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen. Der Erlass sieht auch eine Regelung vor, die für Seniorinnen und Bewohner sowohl das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung als auch Besuche auf den Zimmern ermöglicht. Durch den Erlass, so die SPD-Bundestagsabgeordnete De Ridder, solle sichergestellt werden, dass sowohl ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park für die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglich werde als auch bettlägerige Bewohner*innen auf Besuch ihrer Angehörigen nicht länger verzichten müssten.
„In den vergangenen Wochen haben sich – trotz der ersten Lockerungen in den niedersächsischen Senioren- und Pflegeheimen Mitte Mai – zahlreiche Angehörige an mich gewandt, die mit den strengen Besuchs- und Kontaktregelungen leiden. So wurde kritisiert, dass den Bewohner*innen der persönliche Austausch und die Nähe zu ihren Verwandten und Freunden fehle, die sie gerade in dieser für uns alle schwierigen Zeit so sehr benötigen. Auf der anderen Seite erreichten mich aber auch viele Hinweise, die Verständnis für die von der Politik aufgelegten Hygienemaßnahmen zeigen, zu groß war die Befürchtung einer zweiten Erkrankungswelle. Ein ganz großes Lob verdienen unsere zahlreichen Einrichtungsleiter*innen und unser Pflegepersonal in der Grafschaft Bentheim und im Emsland, die herausragende Arbeit leisten, um Möglichkeiten zu schaffen, dass Heimbewohner*innen und Angehörige in Kontakt treten können. Inzwischen haben wir ja auch viele Informationen über das Virus erhalten, so dass auch die Politik eine bessere Risikoeinschätzung vornehmen kann. Wichtig ist aber nach wie vor die strenge Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Der Erlass sieht allerdings keineswegs vor, dass Besuche nur in Anwesenheit des Pflegepersonals stattfinden dürfen, so dass die neue Besuchsregelung auch keine zusätzliche Belastung der Beschäftigten darstellt“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete.
Soziale Isolation, Einsamkeit, Sehnsucht nach Kindern und Enkel – gerade für Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenheime und deren Familien waren die Beschränkungen durch Corona in den vergangenen Monate schwer zu ertragen. Doch ausgerechnet diese Schutzmaßnahmen führten nach Meinung der Familienangehörigen, so De Ridder, häufig dazu, dass sich der körperliche und geistige Zustand vieler Seniorinnen und Senioren deutlich verschlechtere. Die SPD- Bundestagsabgeordnete begrüßt daher den neuen Erlass der Niedersächsischen Landesregierung: Laut Erlass müssen die Besucher*innen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand voneinander einhalten. Bei Betreten der Einrichtung erhalten sie sämtliche Hinweise über die einzelnen einzuhaltenden Regelungen, die insbesondere auch die Desinfektion der Hände und die Ein- und Austragung in die Besuchsliste vorsieht.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Stephan Weil erleichterte in den zurückliegenden Wochen bereits schrittweise die Besuchsmöglichkeiten in Senioren- und Pflegeheimen. So haben Bewohner*innen bzw. Patient*innen bereits seit rund drei Wochen das Recht, auf Basis eines von der Einrichtung erstellten Hygienekonzepts Besuch von einer Person zu empfangen. Das Hygienekonzept muss dabei detailliert beschreiben, welche Maßnahmen die jeweilige Einrichtung ergreift, um die Bewohner*innen bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
„Dank der disziplinierten Beachtung und Umsetzung der Corona-Regeln ist es möglich, weitere umsichtige Lockerungen durchzuführen. Allerdings ist die Gefahr vor dem Virus noch keineswegs gebannt. Deshalb gilt weiterhin, auch wenn es paradox klingt: Wer liebt, hält Abstand! Seien Sie bitte weiter umsichtig, halten Sie den Mindestabstand zu Ihren Mitmenschen ein; das gilt insbesondere für betagte Menschen und bereits Erkrankte. Beachten Sie bitte unbedingt die Hygieneregeln; dazu zählt insbesondere das häufige Händewaschen. Nur wenn es uns gelingt, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu behalten, können wir Risiken minimieren, weitere Lockerungen beschließen und so stufenweise zu unserem Alltag zurückkehren“, so De Ridder abschließend.