Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Ab November 2018 tritt auf Initiative der SPD das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird dabei vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC gegen Volkswagen (VW) geführt. De Ridder sieht nach der sogenannten „Diesel-Affäre“ die Industrie in der Pflicht, verlorenes Vertrauen wieder herzustellen. Dabei betont die SPD-Bundestagsabgeordnete, dass die Musterfeststellungsklage ein von der SPD geschaffenes Instrument für die Stärkung der Rechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher ist.
„Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko. Der Abgasskandal hat die Verbraucherinnen und Verbraucher tief verunsichert und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Auch als Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen, der Heimatregion von Volkswagen, ist mir diese gesetzliche Initiative ein besonders wichtiges Anliegen: Keineswegs werden Arbeitsplätze gefährdet, sondern vielmehr müssen der Konzern sowie die verantwortlichen Entscheidungsträger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Rechenschaft gezogen werden. Das wird nun mit der Musterfeststellungsklage auch passieren, was mich sehr zuversichtlich stimmt“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche können die Klägerinnen und Kläger einfach ihre Schadenersatzansprüche geltend machen und einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.
„Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird, da wir politisch in der Pflicht stehen, die Rahmenbedingungen für eine faire Aufarbeitung des Skandals zu schaffen – auch mit Blick auf den Umweltschutz“, bekräftigt De Ridder.