
§218a streichen – für sichere Schwangerschaftsabbrüche!
Gerne hätte die SPD §218a des Strafgesetzbuches gestrichten, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu stärken. Der §219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) wurde bereits gestrichen! Das ist ein Erfolg der Ampelkoalition gewesen. Da es aufgrund des Paragrafen zu einer starken Kriminalisierung von Gynäkolog*innen und Frauenärzt*innen gekommen ist, haben wir es abgeschafft.