Zur Lage der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken des Müttergenesungswerkes

Derzeit können wir die Auswirkungen und Ausmaße der aktuellen Krise durch das Corona-Virus noch gar nicht absehen. Was sich aber deutlich herauskristallisiert, ist die Tatsache, dass viele Menschen, Unternehmen und soziale Einrichtungen in existenzgefährdende Situationen geraten werden, bzw. es schon sind. Davon sind derzeit auch die Vorsorge- und Rehabilitationsklinken des Müttergenesungswerkes betroffen.

Wir wissen, dass die gegenwärtige Situation auch das Deutsche Müttergenesungswerk mit seinen mehr als 70 anerkannten Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und Pflegende vor nie dagewesene Herausforderungen stellt. Kliniken mussten bereits geschlossen, Kuren abgebrochen und die Neuaufnahme von Patientinnen und Patienten abgesagt werden. Vielfach ist der Kurbetrieb nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Viele Kliniken sehen sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Forderung, sie unter den Krankenhausrettungsschirm bzw. einen speziellen Rettungsschirm zu fassen, ist sehr verständlich.

In einem ersten Schritt hat der Deutsche Bundestag zunächst dafür gesorgt, dass Krankenhäuser den zu erwartenden steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bewältigen können. So hat das Parlament im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz auch Regelungen für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V getroffen, die es ermöglichen, dass sie ergänzend Krankenhausbehandlungen oder Leistungen der Kurzzeitpflege übernehmen und damit Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zusätzlich entlasten können. Die Sicherstellung der stationären wie auch der ambulanten Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie die Versorgung der Pflegebedürftigen war ebenso von vorrangiger Bedeutung wie die Unterstützung und Entlastung der Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass diesem ersten und sehr wichtigen Maßnahmepaket weitere Anstrengungen folgen müssen. Die Unterstützung weiterer Leistungserbringer, die Überbrückung der kommenden Wochen und die Aufrechterhaltung notwendiger Strukturen unseres Gesundheitssystems für die Zeit nach COVID19 ist jetzt konkret in den Fokus zu nehmen.  Dazu gehört auch,  dass die gut funktionierenden Versorgungsstrukturen des Müttergenesungswerkes und anderer Träger dieser Maßnahmen erhalten und für die Zukunft gesichert werden müssen. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner und dem Bundesgesundheitsminister werden wir zügig klären, welche weiteren Maßnahmen hierfür notwendig und möglich sind.

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