SPD-Bundestagsabgeordnete Dr Daniela De Ridder macht auf die verbesserten Prämiengutscheine und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ aufmerksam – Ein Angebot für die individuelle berufliche Weiterbildung

Berlin. Das Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung (BMBF) will mit Bundesmitteln mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung mobilisieren. Mit der Bildungsprämie soll die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere derjenigen Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten, gestärkt werden. SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder sieht darin eine Chance für die Stärkung der Weiterbildungsaktivitäten in der Region.

„Langfristige Beschäftigungsverhältnisse bei nur einem Unternehmen werden in Zukunft seltener, die Arbeitnehmer müssen sich zunehmend auf berufliche Neuorientierung und Weiterentwicklung einstellen. Das Programm der Bildungsprämie fördert die eigenständigen Bemühungen um Weiterbildung, unabhängig vom Arbeitgeber. Es kann in unserer Region die Menschen beim Lebenslangen Lernen unterstützen“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Das Prinzip dieser Bildungsprämie ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten durch die Bildungsprämie mittlerweile fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert werden: Weiterbildungen, die dabei helfen, mehr berufliches Selbstvertrauen und berufliche Qualifikationen zu erwerben, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

Die Bildungsprämie umfasst zwei Finanzierungsinstrumente, die nach einem Beratungsgespräch auch kumulativ in Anspruch genommen werden könne, den Prämiengutschein zur Kofinanzierung der Kosten von individueller beruflicher Weiterbildung sowie den Spargutschein zur vorzeitigen Entnahme von angesparten Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Die Instrumente sind kumulativ anwendbar. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt eines ­Prämien- und/oder Spargutscheins verpflichtend, um den sinnvollen und zweckgemäßen Einsatz der Mittel zu er­reichen.

„Ich freuen mich besonders, dass bisher schon Frauen und Selbständige unter den Prämiengutscheinempfänger/innen am gut vertreten sind. Auch Personen mit Migrationshintergrund werden durch das Programm Bildungsprämie verhältnismäßig gut erreicht. Die Bildungsprämie schafft es, Personen sehr gut zu erreichen, die aufgrund knapper finanzieller Ressourcen ohne das Programm vielleicht nicht an Weiterbildung hätten teilnehmen können und ich ermutige alle Interessierten, sich beraten zu lassen“, so De Ridder. Mit der Umsetzung und Abwicklung der Fördermaßnahme werden das BVA sowie das Bundesinstitut für Berufsbildung beauftragt. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 26 23 000 steht die Hotline der Bildungsprämie für Fragen zur Verfügung.

Informationen stehen unter der Internetadresse www.bildungspraemie.info zur Verfügung. Das elektronische Antragssystem wird ebenfalls über diese Internetadresse aufgerufen.

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