SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Stopp des umstrittenen Betreuungsgeldes

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 21.07.2015 das Betreuungsgeld für Verfassungswidrig erklärt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt das Urteil, auch wenn die Begründung des Gerichts nach fehlender Kompetenz des Bundes nicht die inhaltliche Kritik daran widerspiegelt.

„Das Betreuungsgeld, oder besser gesagt die Herdprämie, war von vornherein ein verfehlter Vorstoß zur Verfestigung oder Wiederbelebung überholter Rollenbilder. Ich begrüße zwar das Urteil zum Stopp des Gesetzes, finde es aber auch schade, dass die weiterreichende inhaltliche Kritik daran dabei keine Rolle gespielt hat“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe kippten das Betreuungsgeld aufgrund der Klage des Senats der Freien Hansestadt Hamburg, wonach dem Bund die Zuständigkeit für die gesetzliche Etablierung fehlt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb in der Urteilsbegründung, dass die Regelungen „…nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet…“ erforderlich sind, womit die Etablierung des Betreuungsgeldes in der Länderkompetenz liegt.

„Inhaltlich liegt das Bundesverfassungsgericht damit absolut richtig, dass das Betreuungsgeld keinesfalls dazu dient, große soziale Ungleichheiten oder Schieflagen in der Kinderbetreuung auszugleichen. Trotz des an sich begrüßenswerten Urteils möchte ich aber noch einmal deutlich machen, dass ich die Herdprämie auch ihrem grundsätzlichen Ziel nach für nicht zeitgemäß halte: Selbst wenn das Betreuungsgeld beiden Elternteilen offen steht, gibt es immer noch eklatante Ungleichheiten bei den Gehältern zwischen Männern und Frauen. Innerhalb der Familie führt eine solche gesellschaftliche Struktur dazu, dass vor allem die Frauen aus ökonomischer Erwägung zu Hause bleiben und der Mann der Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ein solches Modell ist nicht nur ungerecht, sondern schon längst überholt. Deshalb begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe darüber hinaus stets befürchtet, das insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Familien Angebote der frühkindlichen Bildung vorenthalten werden – meine Position zum Betreuungsgeld habe ich bereits im Wahlkampf 2013 deutlich gemacht“, betont De Ridder.

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